Verurteilter Kindsmörder Gäfgen:Hessen legt Berufung gegen Gäfgen-Entschädigung ein

Die Entscheidung war umstritten und heftig diskutiert: Das Landgericht Frankfurt hatte dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil ihm die Polizei Folter angedroht hatte. Jetzt will das Land Hessen juristisch dagegen vorgehen.

Das Land Hessen ficht das Gäfgen-Urteil an: Innenminister Boris Rhein (CDU) habe Berufung gegen das Entschädigungsurteil zugunsten des verurteilten Kindsmörders Magnus Gäfgen eingelegt, teilte das Ministerium mit.

Anfang des Monats hatte das Landgericht Frankfurt Gäfgen 3000 Euro plus Zinsen Entschädigung zugesprochen, weil ihm die Polizei vor neun Jahren nach seiner Festnahme mit Folter gedroht hatte. Die Polizisten hofften Druck auf den Entführer auszuüben, damit er das Versteck des verschleppten Bankierssohnes Jakob von Metzler preisgibt.

Gäfgen sei dadurch hinreichend entschädigt, dass die Folterdrohung rechtlich verurteilt worden sei, erklärte nun das Innenministerium. "Exakt dies ist geschehen und zwar durch Missbilligung der Folterandrohung im abgeschlossenen Strafprozess. Deshalb sehe ich eine weitergehende Entschädigung in Geld nicht mehr geboten", sagte Rhein der Mitteilung zufolge.

Das Urteil der Frankfurter Zivilkammer weise überdies Rechtsfehler auf. Gäfgen hatte den elfjährigen Jakob von Metzler 2002 ermordet und ist dafür zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er klagt aber seit Jahren durch alle Instanzen wegen des Unrechts, das ihm angetan worden sei.

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