Nach Folterdrohung durch Polizei:Gericht bestätigt Schadenersatzzahlung für Gäfgen

Hessen muss dem verurteilten Mörder Magnus Gäfgen 3000 Euro an Schadenersatz zahlen, weil diesem beim Verhör von einem Polizisten Folter angedroht wurde. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und damit eine Klage des Landes zurückgewiesen.

Das Land Hessen muss dem verurteilten Mörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro als Schadenersatz zahlen, weil ihm bei einem Polizeiverhör Folter angedroht wurde. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden.

Das Richter wiesen mit ihrer Entscheidung die Berufung des Landes Hessen gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom August 2011 zurück. Die Richter ließen keine Revision zu.

Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und den damals Elfjährigen getötet. Dem Täter war nach seiner Festnahme in einem Verhör Gewalt angedroht worden, um Informationen über das Versteck des Jungen zu erpressen. Die Polizei ging damals davon aus, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt noch lebte.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte Gäfgen 2003 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Drei Jahre später entschloss sich der Mörder aus dem Gefängnis heraus zu einer Schadenersatzklage.

Vier weitere Jahre vergingen, ehe das Frankfurter Landgericht dem 37-Jährigen im August 2011 eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zusprach. Das Landgericht hatte sich in seinem Urteil auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestützt. Dieser hatte 2010 festgestellt, dass die Androhung von Folter eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention war und ausnahmslos verboten ist.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/leja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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