Warnstreiks bei der Bahn:Das sollten Bahnkunden jetzt wissen

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Ticketumtausch, Taxigutscheine, Rückerstattung - welche Rechte Bahnkunden in Zeiten des Warnstreiks haben.

Mit ihrem ersten Warnstreik haben die Lokführer am Dienstagmorgen den Berufsverkehr erheblich eingeschränkt. Bei der Deutschen Bahn wie auch vereinzelt bei privaten Wettbewerbern stand ein großer Teil der Züge still, wie die Konzerne mitteilten. Die Lokführer-Gewerkschaft GDL drohte für die kommenden Wochen weitere Warnstreiks an und begann eine Urabstimmung über einen unbefristeten Streik.

Weil die Bahnunternehmen keine Verantwortung für die Streiks haben, haben Kunden kein Recht auf Entschädigung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Bahnkunden.

Bekomme ich bei Zugausfällen mein Geld zurück?

Wer seine Reise wegen Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten konnte, kann sein Ticket umtauschen oder es sich erstatten lassen. Wer einen Fahrschein eines Verkehrsverbundes hat, muss dessen Tarifbedingungen zu den Erstattungsregeln prüfen. Das gilt etwa auch für Wochen-, Monats- und Jahreskarten.

Kann ich einen anderen Zug nehmen, wenn meine ursprünglicher Verbindung ausfällt?

Ja. Wenn der ursprüngliche Zug ausfällt oder der Anschlusszug wegen des Streiks ausfällt, kann ein anderer Zug genutzt werden - auch, wenn es sich etwa um einen Fernverkehrszug wie einen ICE handelt. Das gilt auch, wenn die Fahrkarte eigentlich eine Zugbindung hat. Fallen an einem Tag alle zumutbaren Züge aus, werden auch Spar- und Spezialtickets ohne Abzüge erstattet.

Wer im Nahverkehr eigentlich mit einem Konkurrenten der Deutschen Bahn gefahren wäre, kann ebenfalls auf DB-Fernzüge umsteigen - dafür muss er sich dies nach Angaben der Bahn aber auf dem Ticket von einem Bahnmitarbeiter vermerken lassen.

Bekomme ich Entschädigung für Verspätungen?

Nein, hier berufen sich die Bahngesellschaften auf höhere Gewalt. Entschädigungen, die sonst gestaffelt bei Verspätungen ab einer oder zwei Stunden fällig sind, gibt es bei Streiks nicht.

Kann ich mein Ticket auch vorher zurückgeben?

Wer kurzfristig doch lieber aufs Auto umsteigen will, kann sein Ticket stets bis einen Tag vor Fahrtantritt kostenlos umtauschen. Bei Spartickets ist dies teils gar nicht möglich, teils werden 15 Euro fällig.

Zahlt die Bahn ein Taxi oder ein Hotel, wenn ich am Bahnhof festhänge?

Auch hier beruft sich die Bahn auf höhere Gewalt und verpflichtet sich nicht zur Zahlung dieser Leistungen. Die Bahn entscheidet nach früheren Angaben aber jeweils konkret vor Ort, ob sie ein Hotel oder ein Taxi bezahlt.

Welche Folgen hat es, wenn ich wegen des Streiks zu spät zur Arbeit erscheine?

Ein Bahnstreik entschuldigt kein Zuspätkommen bei der Arbeit. "Der Arbeitnehmer hat auch bei einem Streik die Pflicht, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen", erklärte der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. Beschäftigte müssten sich darauf einstellen, wenn ein Streik angekündigt und Verzögerungen im Bahnverkehr absehbar sind. "Das heißt, man muss eben früher losfahren oder zum Beispiel das Auto statt der Bahn nehmen." Kommen Arbeitnehmer dennoch zu spät, rechtfertige das sogar eine Abmahnung, erläuterte Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. Außerdem dürfe der Arbeitgeber Nachzüglern den Lohn kürzen. Im Arbeitsverhältnis gelte der Grundsatz "Zeit ist Geld": "Und wer zu spät kommt, kriegt für die versäumte Zeit kein Geld."

© AFP/dpa/dd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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