Reiserecht:Hinnehmbare Hundehaufen

Täglich verrichtete der Hund eines Künstlers sein Geschäft auf dem Schiffsdeck. Zwei Mitreisenden stank das gewaltig und sie zogen vor Gericht.

Unappetitlich, aber kein Grund für eine Preisreduzierung: Wenn ein Hund regelmäßig sein Geschäft an Deck eines Kreuzfahrtschiffes verrichtet, gibt es für naserümpfende Touristen kein Geld zurück. So hat das Amtsgericht Offenbach entschieden (Az.: 340 C 29/08), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift ReiseRecht aktuell berichtet.

In dem Fall ging es um das Tier eines Artisten: Hund und Herrchen traten während einer Asien-Kreuzfahrt im Showprogramm an Bord auf. Die Behörden der besuchten Länder erlaubten nach Darstellung der Reederei nicht, dass der Schnauzer das Schiff verließ. Entsprechend setzte der Hund zweimal am Tag einen Haufen auf das Passagierdeck - die Verunreinigung wurde dann jeweils mit Wasser weggespült. Ein Ehepaar wollte deswegen einen Teil der Reisekosten erstattet bekommen, scheiterte damit jedoch vor Gericht.

Dass der Hund sein Geschäft an Bord verrichtete, sei angesichts der Landgang-Verbote "mehr oder minder unausweichlich" gewesen, befand das Gericht. Auch dass der Schnauzer überhaupt mit auf die Reise ging, sei in Ordnung, da der Auftritt von dressierten Tieren in Showprogrammen "üblich" sei.

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