Flugzeiten müssen verbindlich sein:Kleingedrucktes als Schlupfloch ist ungesetzlich

Airlines verkaufen bislang vor allem Frühbuchern Tickets mit nur scheinbar festen Abflugzeiten. Im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass sich diese Zeiten noch ändern können. Wer denkt, einen günstigen Morgenflug erstanden zu haben, büßt mit einer Verschiebung auf den Abend einen Urlaubstag ein. Nun beendet ein Gericht diese zweifelhafte Praxis.

Wer bei Tickets sparen will, sollte früh buchen (und noch weitere Tipps beachten). Schön, wenn nicht nur der Preis, sondern auch die Abflugzeit stimmt: Bei Flügen am Morgen gewinnt man einen Urlaubstag. Doch auf dem Ticket startet der Flug plötzlich am Abend.

Dies ist unzulässig, befand nun das Düsseldorfer Landgericht und gab damit Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen zwei Reiseveranstalter statt (Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11): Flüge dürfen nicht mehr mit unverbindlichen Flugzeiten verkauft werden, was die Airlines nur im Kleingedruckten erwähnten und damit die Abflugzeit beliebig ändern konnten.

Wenn diese bei Frühbuchungen nicht feststeht, weil es noch keinen verbindlichen Flugplan gibt, dürfe auch keine Flugzeit genannt werden, so das Gericht. Die Verbraucherschützer störten sich an Formulierungen in den Buchungsbestätigungen wie "die aktuelle Flugzeit entnehmen Sie bitte ihrem Ticket". Sie halten kurzfristig verschobene An- und Abflüge für rechtswidrig und wollen diese gängige Praxis beenden.

Insgesamt hat der Bundesverband deshalb 15 Reiseveranstalter und Airlines abgemahnt. Bei Flügen, die Monate vor Reiseantritt gebucht werden, stehe für die Airlines zwar der Flugtag fest, aber noch keine genaue Abflugzeit, hatten die Beklagten argumentiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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