Verurteilung wegen Volksverhetzung:Gericht verringert Strafmaß von NPD-Mann Pastörs

In zweiter Instanz gegen Volksverhetzung verurteilt: Udo Pastörs bei der Gerichtsverhandlung im Jahr 2010. (Foto: dpa)

Der NPD-Politiker Udo Pastörs ist mit seinem Versuch, gegen ein Urteil aus dem Jahr 2010 in Berufung zu gehen, gescheitert: Das Landgericht Saarbrücken hat seine Verurteilung wegen Volksverhetzung in zweiter Instanz bestätigt. Allerdings wurde das Strafmaß verringert.

Der NPD-Politiker Udo Pastörs ist mit seinem Versuch gescheitert, gegen ein Urteil aus dem Jahr 2010 in Berufung zu gehen: Das Landgericht Saarbrücken hat seine Verurteilung wegen Volksverhetzung in zweiter Instanz bestätigt. Allerdings wurde das Strafmaß verringert.

Pastörs hatte im Februar 2009 in seiner Rede während einer Aschermittwochsveranstaltung der NPD in Saarbrücken gegen Menschen jüdischen Glaubens und türkischer Herkunft gehetzt. Der Anklage zufolge sprach er von "der Judenrepublik" und gebrauchte im Zusammenhang mit türkischstämmigen Mitbürgern den Begriff "Samenkanonen". Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldstrafe.

Die Bewährungsstrafe wurde nun auf sieben Monate reduziert, da sich das Landgericht dazu entschied, einen Teil der Anklagepunkte fallenzulassen.

Im Jahr 2012 erhielt Pastörs eine weitere Bewährungsstrafe von acht Monaten. Er hatte in einer Rede im Schweriner Landtag eine Holocaust-Gedenkveranstaltung als "einseitigen Schuldkult" und "Betroffenheitstheater" bezeichnet.

Auch das Landgericht Rostock verpasste dem NPD-Mann im vergangenen Jahr einen Dämpfer: Nachdem er in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) als "Gesinnungsterroristin" bezeichnete, rügte ihn das Gericht: Im Wiederholungsfall habe er mit einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft zu rechnen.

© Süddeutsche.de/dpa/soli - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: