Landgericht Rostock:Gericht rügt NPD-Politiker Pastörs

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Bei seinen provokativen Äußerungen beruft sich NPD-Mann Pastörs gerne auf die Meinungsfreiheit. Doch nun muss er eine empfindliche Niederlage einstecken: Das Landgericht Rostock hat dem Rechtsextremen ehrverletzende Äußerungen gegenüber Landtagspräsidentin Bretschneider untersagt.

Der NPD-Politiker Udo Pastörs gefällt sich in der Rolle des Provokateurs, das zeigt sich im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern immer wieder. Bislang fielen die meisten seiner Äußerungen unter Meinungsfreiheit, doch nun hat das Landgericht Rostock dem Rostocker NPD-Fraktionsvorsitzenden einen Dämpfer verpasst. Es hat Pastörs' ehrverletzende Äußerungen gegen Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) bei Strafe untersagt.

Solche Aussagen seien eine Schmähkritik und deshalb nicht vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, begründete das Gericht am Mittwoch. Im Wiederholungsfall drohten ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Damit verlor die NPD-Fraktion in allen Punkten eine Zivilklage, die das Land Mecklenburg-Vorpommern angestrebt hatte. Es ging unter anderem um Bemerkungen von Pastörs, in denen er die Landtagspräsidentin als "Gesinnungsextremistin" bezeichnet und sie in die Nähe der DDR-Diktatur gerückt hatte.

Pastörs war bei einer Landtagssitzung im Juni 2011 wegen Zwischenrufen des Saales verwiesen worden, daraufhin hatte er die Landtagspräsidentin im Internet beschimpft. Auch eine Veröffentlichung von NPD-Landtagsmitglied David Petereit zu einem Vorfall, bei dem Besucher vor Betreten des Landtages auf Anweisung des Wachpersonals szenetypisches Schuhwerk wechseln mussten, verurteilte das Gericht. Mit der Äußerung, Besucher dürften sich nur auf Socken im Landtag bewegen, werde das Hausrecht dem Vorwurf der Lächerlichkeit preisgegeben. Es würden zudem bewusst unwahre Tatsachen verbreitet, sagte der Richter. Auch hier drohten im Wiederholungsfall Ordnungsgeld oder -haft.

Das Land hatte bereits in einer einstweiligen Verfügung auf eine Unterlassung der Äußerungen Pastörs gepocht. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil. Die Gegenseite hat nach Aussagen des Gerichts vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Gelegenheit, Berufung einzulegen.

Erst im Februar hatte der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Pastörs' Immunität aufgehoben. Pastörs soll vor knapp einem Jahr in einer Landtagsrede NS-Opfer verunglimpft haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass Pastörs wegen Volksverhetzung verurteilt würde.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/hai - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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