Streit um Paragraf 219a:"Immer eine hochemotionale Entscheidung"

Lesezeit: 4 min

Die Christdemokratin Eva Kühne-Hörmann sagt, es sei für sie "wichtig, die christlichen Grundwerte zu beherzigen". (Foto: Sabrina Feige)

Dürfen Ärzten über Abtreibungen informieren? Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann findet: nein. Ein Gespräch über Verantwortung und die Verpflichtung, noch einmal nachzudenken.

Interview von Ronen Steinke, Wiesbaden

- Der aktuelle Streit um den Paragrafen 219 a des Strafgesetzbuchs hat in Hessen seinen Ausgang genommen. Dort war eine Frauenärztin verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage erklärt hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) vertritt in dieser Frage einen konservativen Kurs.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusSchwangerschaftsabbruch
:Das Familiengeheimnis

Stefanie Brockhaus treibt ein Kind ab und kann über Monate nicht mehr aufhören zu weinen. Es kommt ein Schmerz über sie, der nicht nur ihrer ist. Sie sucht nach Antworten bei ihrer Mutter und Großmutter.

Von Franziska von Malsen

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: