Stockender Kita-Ausbau Schröders Mut zur Lücke

Die Familienministerin verspricht, der Rechtsanspruch auf eine Kita-Betreuung werde nicht angetastet. Sie sagt das, als wäre es eine Neuigkeit. Ist es aber nicht. Genauso wenig wie weite Teile ihres Zehn-Punkte-Plans, mit dem sie die riesige Lücke von 130.000 fehlenden Betreuungsplätzen schließen will. Dieser entpuppt sich als besserer PR-Gag.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Die Frage ist an sich nicht so schwer zu beantworten: Frau Schröder, wie viele Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder ließen sich mit dem Budget für das geplante Betreuungsgeld schaffen? Die Bundesfamilienministerin schaut so, als wäre diese Frage ein persönlicher Angriff auf ihre Integrität. Es ist klar, sie wird diese Frage nicht hier beantworten.

Kristina Schröder bei der Vorstellung ihres 10-Punkte-Plans: Mut zur Lücke.

(Foto: dpa)

Kristina Schröder ist in die Bundespressekonferenz gekommen, um eine frohe Botschaft zu verbreiten. "Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren kommt zum 1. August 2013", lautet ihr erster Satz. Sie sagt das derart stolz und bedeutungsschwanger, als hätte sie höchstselbst diesen Rechtsanspruch gerade erfunden. Dabei gibt es ihn seit 2007.

Schröders Garantierklärung soll wohl jene Eltern beruhigen, die jetzt schon wissen, dass sie von August 2013 an einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs benötigen. Sie kennen im Zweifel die alarmierenden Zahlen. Nach jüngsten Erhebungen fehlen noch bis zu 130.000 Plätze, damit zum Stichtag 1. August 2013 der Bedarf gedeckt ist. Das sind sogar 30.000 Plätze mehr, als 2007 als Bedarf angenommen wurden. Statt 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren werden künftig wohl 39 Prozent aus dieser Altersgruppe einen Platz benötigen.

Das wiederum stellt die Finanzierung der Kinderbetreuung in Frage. Zwölf Milliarden Euro sollte das Projekt kosten. Jetzt müssen 30.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. Schröder will, dass Bund, Länder und Gemeinden sich über diese Kostenlücke Gedanken machen. Konkret werden will sie aber nicht. Obwohl klar ist, dass die vier Milliarden Euro nicht reichen werden, die der Bund zu den Gesamtkosten von zwölf Milliarden Euro zuschießt. Schröder: Erst müsse das alte Geld verbraucht sein, bevor über neues Geld verhandelt werden könne.

Die Kommunen werden die Prozesse verlieren

Es kann dauern, bis es da eine Lösung gibt. Den Kommunen jedoch läuft die Zeit davon. Gerd Landsberg vom Deutschen Städtetag hat eine düstere Prophezeiung im Gepäck. Es werde Lücken geben im Betreuungsnetz. Eltern werden den Anspruch vor Gericht einklagen. "Die Klagen werden sich gegen die Kommunen richten und die Kommunen werden die Prozesse verlieren."  

Es wird dabei wohl vor allem um Schadenersatz gehen. Die Eltern werden sich dann privat eine Betreuung für ihre Kleinen besorgen und die Kosten der Stadt in Rechnung stellen.

Schröder widerspricht nicht. Sie scheint Mut zur Lücke zu haben. Klappt es am Ende nicht, den Rechtsanspruch zu sichern, wird das wohl auf sie zurückfallen. Und das dann wenige Wochen vor der Bundestagswahl.