Reform:Fraktionschefs von CDU und SPD fordern Verschärfung des Sexualstrafrechts

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  • Die Fraktionschefs der Regierungsparteien fordern Nachbesserungen bei der Reform des Sexualstrafrechts.
  • Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) wollen den "Nein-heißt-Nein"-Grundsatz im Gesetz verankert haben.
  • Damit sollen sexuelle Übergriffe auch dann unter Strafe gestellt werden, wenn sich Opfer nicht massiv wehren oder wehren können.

Die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD verlangen Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Sexualstrafrechts. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte Bild am Sonntag: "Die Vorschläge der Frauen in der Union für eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts sind absolut richtig." Die Neuregelung zur Bestrafung der Vergewaltigung müsse dem Grundsatz folgen: Ein Nein ist ein Nein.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte: "Mich persönlich hat die Diskussion überzeugt, dass es nur eine Regelung gibt, die die sexuelle Selbstbestimmung umfassend schützt: Nein heißt nein. Das ist nicht sehr schwer zu verstehen."

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Justizminister Maas will das Sexualstrafrecht verschärfen. Doch vielen Abgeordneten im Bundestag geht sein Gesetzentwurf nicht weit genug.

Von Constanze von Bullion

Die Diskussion um den "Nein heißt nein"-Grundsatz dreht sich darum, dass bisher rechtliche kein Fall von Vergewaltigung vorliegen muss, wenn das Opfer lediglich "Nein" sagt und sich nicht körperlich wehrt. Kritiker der bisherigen Gesetzeslage verlangen, dass alle sexuellen Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen von Betroffenen unter Strafe gestellt werden sollen.

Aus Kreisen des Justizministeriums zitiert das Blatt, dass Justizminister Heiko Maas (SPD) "offen für weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfes" sei.

Was Justizminister Maas plant

"Es ist längst überfällig, Frauen in Deutschland besser vor sexueller Gewalt zu schützen", hatte Maas nach der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung am vergangenen Donnerstag gesagt. Sexuelle Übergriffe sollen seinen Plänen zufolge unter bestimmten Bedingungen auch dann unter Strafe gestellt werden, wenn sich Opfer nicht massiv wehren oder wehren können.

Dies soll etwa gelten, wenn Betroffene Übergriffe aus Angst um den Arbeitsplatz hinnehmen oder von sexuellen Attacken vollkommen überrascht werden. Beendet werden solle auch die "zynische Logik", dass es Tätern rechtlich zugute kommt, wenn Gewalt nicht gezielt vor einer Tat ausgeübt wird - aber etwa in einer Ehe ständig präsent ist.

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Kommentar von Constanze von Bullion

Maas kündigte für den Herbst Ergebnisse einer Expertenkommision an, die das gesamte Sexualstrafrecht überarbeiten soll. Dann wolle er etwa auch Diskussionen über so genannte Grapscherfälle "positiv begleiten". Das geplanten Gesetz ziele aber darauf, eklatante Lücken nicht länger offen zu lassen. "Sie müssen jetzt und sofort geschlossen werden."

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