Politiker müssen aufhören, Hilfsbedürftige pauschal zu verdächtigen. Die Achtung vor den Menschen fehlt in der Sozialstaatsdebatte. Ein Gastbeitrag von Nikolaus Schneider
Hartz IV und spätrömische Dekadenz - kann man das eigentlich in einem Atemzug nennen? Die Antwort wird man nicht durch Parteipolemik, sondern nur durch nüchterne Fakten bekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (den Hartz-Gesetzen) gesprochen - ein bemerkenswertes Urteil! Die beiden Grundpfeiler des Urteils und seiner Begründung sind die Artikel unseres Grundgesetzes zur Menschenwürde (Artikel I,1) und zum Sozialstaat (Artikel 20,1). Darum geht es im Kern: Unser Sozialstaat hat eine Grundsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger zu organisieren, sodass ihnen allen ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert wird.
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Nikolaus Schneider, 62, ist Präses der evangelischen Kirche im Rheinland und als Nachfolger von Margot Käßmann kommissarischer Ratsvorsitzender der EKD. (© Foto: apn)
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Ich bin froh, in einem Land zu leben, das seine Rechtsordnung einschließlich aller Sozialgesetze aus einem solchen Grundgesetz entwickeln kann und in dem ein Gericht über die Einhaltung dieser Grundnormen wacht. Dieses Grundgesetz wurde nach den Erfahrungen der Nazi-Barbarei formuliert. Nicht zuletzt deshalb ist Menschenwürde der zentrale Orientierungsgedanke für alles rechtliche und staatliche Handeln in unserem Land. Nicht zuletzt deshalb ist die Bundesrepublik ein Sozialstaat.
Denn zur Garantie des menschenwürdigen Existenzminimums ist eine materielle Basis notwendig - wenn auch nicht hinreichend. Zur Versachlichung der augenblicklichen Debatte trägt bei, wenn wir uns im Einzelnen klarmachen, wovon die Rede ist: Der Regelsatz zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums orientiert sich an den Ausgaben der untersten 20 Prozent der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte ohne Berücksichtigung der Empfänger von Sozialhilfe. Hierbei gibt es Abschläge: Ausgaben für Bildung werden überhaupt nicht berücksichtigt, die für Bekleidung und Schuhe, Wohnen, Verkehr, Freizeit, Unterhaltung und Kultur nur zum Teil.
Kein "leistungsloser Wohlstand"
Für Lebenspartner werden 90 Prozent, Kinder bis fünf Jahre 60 Prozent, Kinder zwischen sechs und 14 Jahren 70 Prozent, Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 80 Prozent der Regelleistung in Anschlag gebracht. Besondere Lebensumstände wie chronische Erkrankungen finden grundsätzlich keine Berücksichtigung. Der Regelsatz beträgt zurzeit 359Euro. In besonderen Ausnahmefällen kann es einmalige Beihilfen geben, schulpflichtige Kinder erhalten 100 Euro pro Schuljahr. Anpassungen dieser Leistungen erfolgen nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Um diese Leistungen geht es. Das ist wirklich kein "leistungsloser Wohlstand", wie es heutige Stimmungsmache suggerieren will. Im OECD-Vergleich liegt dieses Leistungsniveau unterhalb des mittleren Wertes. Das Urteil besagt nun, dass die Vorschriften über Regelleistungen für Erwachsene und Kinder nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen. Dabei bezieht sich der Begriff Menschenwürde auf die physische Existenz und die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Das Urteil des Verfassungsgerichts bemängelt, dass die Regelsätze nicht auf verfassungsgemäße Weise errechnet wurden, weil die Abweichungen - "Abschläge" - vom Strukturprinzip des Statistikmodells zur Berechnung des Regelsatzes ohne sachliche Rechtfertigungen vorgenommen wurden. So sind zum Beispiel Kürzungen bei Strom um 15 Prozent nicht nachvollziehbar, solche wegen Pelzen, Maßkleidung und Segelflugzeugen unsinnig, weil sie in der Vergleichsgruppe als Ausgaben in der Realität nicht existieren. Skandalös ist auch, dass Bildungsausgaben nicht berücksichtigt wurden.
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Zu @ hilgersu der Hinweis auf Albrecht Müller - nachdenkseiten.de - der ergänzend differenzierend kommentiert - http://www.nachdenkseiten.de/?p=4706 -
Im Übrigen:
Das damals wie heute - siehe Urteil des BVerfG - betroffene Rechtsgut war und ist die Würde des Menschen, die es zu "achten und zu schützen" gilt, als höchste staatliche Aufgabe; ggf. auch mit einem Tabu-Bruch, der auch den Herrn Außenminister in wenn auch drastischer Weise an seine höchste Aufgabe (Artikel 1 des Grundgesetzes; man lesen insbesondere den Satz 2 von Absatz 1, der regelmäßig "vergessen" wird) erinnert.
Darum geht es im wesentlichen, und diese Erinnerungsarbeit ist die Arbeit aller Mitglieder dieser Gesellschaft.
Ja, das GG wurde angesichts der Greul des Dritten Reiches verfasst. Und die Gründerväter haben sich noch ernsthaft Mühe gegeben und gemacht. Ein Husch-Husch-und-Aussitzen einer Fr. Merkel, ein Hirn-ausschalten-und-gehorchen-Basta eine Hr. Schröders wäre für Adenauer und Kollegen eine Schande gewesen der sie sich nie anheim geben. Insofern haben sie darauf geachtet, daß kein irgendwie gearteter Faschismus mit ihrem Grundgesetz konform sein kann. Und das trifft natürlich auch den Hartzmurks, der als Faschismus wider Arbeitslose natürlich und zwangsläufig mit der Verfassung kollidiert.
So Wohlgefallen Hr. Schneiders Anregungen auch sind, sie scheitern leider an den Voraussetzungen. Politiker die das Volk nicht an eine Lobby verkauft haben? Politiker die ein Ehrenwort haben? Politiker die Vernunft zeigen der Annehmen würden? Politiker die mehr wahrnehmen, als es ihnen ihre gekauften Ja-Sager erlauben?
Oh, sicherlich wünscht Westerwelle eine Diskussion. Angeblich gibt Fr. Kraft auch an, an derlei interessiert zu sein. Vorgeblich gibt sich Fr. Merkel interessiert. Aber praktisch hört Westerwelle nicht zu und will es nicht. Und praktisch ist Fr. Kraft durch einen inquisitorischen Eifer geblendet und ignoriert alles was ihrem Glauben an den Hartzmurks widerspricht. Und die Merkel ist eh nicht mehr von dieser Welt.
Zitat: Es gibt Harzer, die sich wirklich bemühen. Diese sollte man nicht in einen Topf schmeissen mit den Harzern die nur abzocken und parallel schwarz arbeiten.
... so weit sind wir uns einig. Aber dieses "in einen Topf schmeißen" ist einer der zentralen Punkte des Hartzmurkses.
(Die anderen waren dann: allesamt der Kaufkraft entledigen; allesamt wie Sozialfälle herumschubsen; allesamt unter Generalverdacht stellen.)
Um die Spreu vom Weizen zu trennen, um die Arbeitsscheuen von den Arbeitswilligen zu selektieren, die Arbeitsfähigen von den Sozialfällen zu unterscheiden, müßte man den gesamten Hartzmurks rückgängig machen.
Es gibt Harzer, die sich wirklich bemühen. Diese sollte man nicht in einen Topf schmeissen mit den Harzern die nur abzocken und parallel schwarz arbeiten.
In der Debatte wird immer pauschalisiert: Die armen Opfer-Harzer oder die abgebrühten Abzocker-Harzer. Harzer sind es Beide, aber doch völlig unterschiedlich in ihrem Verhalten.
Vermutlich basiert unser Wirtschaftssystem so sehr auf Schwarzarbeit dass die Arges es mittlerweile dulden, dass viele Harzer mit dubiosen Krankmeldungen ausgestattet parallel schwarz arbeiten.
Das sind Zustände wie in Griechenland. Korruption gibt es oben und unten. Aber: Nicht alle Harzer sind gleich!
Wozu diese Feststellungen dieses Gastkommentars, der den Ist - Zustand beschreibt, aber nicht das Problem. Warum gibt es überhaupt Arbeitslose und wie kann man das Problem beseitigen.
Das es ein paar Leute gibt, die sich dann einrichten ist klar. Zwei bis drei Vorzeigeexemplare werden doch im TV vorgestellt. Die breite Masse würde sicher lieber arbeiten als Bittsteller zu sein.
Es ist wie bei einer Krankheit, wenn man nur darüber spricht und nicht heilt, bleibt man eben krank. Also was soll dieser Kommentar überhaupt.
Paging