NSU-Prozess in München:Gedächtnislücken im Zeugenstand

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Sie schweigen, sie mauern, sie beschönigen: Viele der Zeugen im NSU-Prozess können sich auffallend wenig an Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erinnern. Die Vergesslichkeit bringt Richter und Anklage an den Rand der Verzweiflung.

Von Annette Ramelsberger und Tanjev Schultz

Es ist ein typischer Tag im NSU-Prozess. Enrico T. betritt am Montag den Saal, und obwohl er nur als Zeuge aussagen muss, nicht als Angeklagter, hat er einen Rechtsanwalt an seiner Seite. Zur Sicherheit. Die Ermittler verdächtigen Enrico T., ein Bindeglied auf dem Verkaufsweg der Mordwaffe gewesen zu sein, jener Ceska 83, mit der die Terroristen neun ihrer zehn Morde verübt haben. Enrico T. könnte die Pistole von einem befreundeten Schweizer bekommen und an einen Kumpel in Jena weitergegeben haben. Am Ende der Kette landete die Waffe schließlich beim NSU.

Dieser Enrico T. also soll nun als Zeuge Auskunft geben - aber er weiß natürlich so gut wie gar nichts. "Ich kann's nicht mehr sagen, ich kann mich nicht erinnern", ständig fallen diese Sätze. Und mit der Waffe habe er ohnehin nichts zu tun.

Richter Manfred Götzl bemüht sich, die Geduld zu behalten, als der Zeuge sogar zu Ereignissen, die nicht lange zurückliegen, nur vage Angaben macht. Enrico T. saß schon mal im Gefängnis, die Ermittler bescheinigen ihm eine hohe kriminelle Energie. Vor Gericht gibt er sich wie jemand, der mit seinen Kumpels nichts anderes im Sinn hat, als Kaffee zu trinken und an Autos zu schrauben. Enrico T. besuchte in Jena dieselbe Schule wie Uwe Böhnhardt, die beiden hingen in einer Clique herum, die krumme Dinger drehte.

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Aufreizend ruhig

Als die Polizei nach dem Auffliegen des NSU die Wohnung von Enrico T. durchsuchte, fand sie Musik der rechtsradikalen Band Landser. Er tut so, als habe er mit Neonazis gar nichts zu tun.

Enrico T. ist vor ein paar Jahren wegen einer Falschaussage verurteilt worden. Auf diesen Zeugen kann das Gericht wenig geben. Richter Götzl erinnert ihn an die Wahrheitspflicht, sagt ihm, dass er seine Angaben "nicht plausibel" findet. Der Zeuge aber windet sich, weicht aus, wirft nur Wortbrocken hin, die wenig bedeuten.

So war es zuletzt oft. Reihenweise traten Angehörige oder ehemalige Angehörige der rechtsradikalen Szene auf, und die meisten von ihnen hatten ein schlechtes Gedächtnis. Sie schwiegen, sie mauerten, sie beschönigten. Weiß ich nicht. Alles lange her. Kann sein, kann nicht sein. Viele Befragungen zogen sich stunden- und tagelang hin, und gelegentlich platzte Götzl oder einem der Nebenklage-Vertreter der Kragen.

Auch bei Enrico T. reicht es dem Richter irgendwann. "Haben Sie mir vorhin die Unwahrheit gesagt?", fragt er den Zeugen in gereiztem Ton. "Was hab' ich denn gesagt?", fragt Enrico T. zurück. - "Ich frage Sie!" Als der Zeuge daraufhin beklagt, dass er nun schon seit Stunden hier sitze und man seine Aussagen "natürlich wieder gegen mich verwendet", herrscht ihn Götzl an: "Was wollen Sie damit sagen? Wollen Sie mich angreifen?" Der Zeuge bleibt aufreizend ruhig.

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Vor wenigen Wochen, am 100. Verhandlungstag, hatte Götzl erstmals sogenannte Ordnungsmittel angedroht. Das kann eine Geldzahlung sein - oder die Unterbringung in einer Haftzelle. Es ist das letzte Mittel, um Zeugen zu disziplinieren, die sich verweigern oder ungehörig benehmen.

Thomas R., ein Mann, der das untergetauchte Neonazi-Trio eine Zeitlang in seiner damaligen Chemnitzer Wohnung versteckt haben soll, berief sich nicht nur ständig auf Erinnerungslücken. Angeblich wusste er auch nicht, was die Zahlenkombination 88 bedeutet, die in der rechten Szene für "Heil Hitler" steht. Und schließlich wollte er gar nichts mehr sagen, als er über seine Kameraden beim Neonazi-Netzwerk "Blood & Honour" Auskunft geben sollte. Da reichte es Götzl.

Beugehaft gegen die Amnesie

Das Problem ist nur: Ausgerechnet die Zeugen aus der rechten Szene, die vermutlich besonders viel mit dem NSU zu tun gehabt haben, sind selbst Beschuldigte in einem anderen Verfahren - und haben deshalb das Recht zu schweigen. Auch Thomas R. kam so davon. Als eine junge Frau aus der Szene stundenlang mauerte und am Ende sogar erklärte, sie habe nicht einmal mit ihrem Mann über die Vorladung vor Gericht geredet, da forderte eine Anwältin der Nebenklage, die Frau in Beugehaft zu nehmen. Es gebe Örtlichkeiten im Hause, die das Erinnerungsvermögen der Zeugin auffrischen könnten, sagte die Anwältin.

Diese Örtlichkeiten liegen unterhalb des Gerichtssaals: 22 enge Zellen, in die Tageslicht durch Schächte fällt, die in einer Milchglaskuppel enden. Zwei Treppen geht es nach unten, hinter ein Eisentor in Gänge, die von Monitoren überwacht werden. Hier kann man sitzen und nachdenken. Mehrmals haben Anwälte der Opfer-Familien darauf gedrungen, unwillige oder lügende Zeugen nicht einfach laufen zu lassen. Sonst lasse sich das Gericht von feixenden Neonazis vorführen. Ein Zeuge hatte einmal unverblümt in der Verhandlung gesagt, er empfinde den ganzen Prozess als "Farce".

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Die rechtlichen Voraussetzungen dafür, einen Zeugen in eine Zelle zu stecken, sind allerdings nicht immer erfüllt. Zwar ist es oft kaum zu glauben, dass sich Zeugen an einschneidende Situationen angeblich gar nicht mehr erinnern können. Aber es geht im NSU-Prozess um lange Zeiträume, und nach zehn oder 15 Jahren darf ein Gericht akkurate Erinnerungen nicht unbedingt erwarten.

© SZ vom 29.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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