NSU-Prozess:Vorwürfe gegen Ex-Verfassungsschützer

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"Ich glaube dir überhaupt nicht": Im NSU-Prozess bezichtigt der Vater des ermordeten Halit Yozgat einen ehemaligen Verfassungsschützer offen der Lüge. Der Mann saß während des Mordes in Yozgats Internetcafé, doch von der Tat will er nichts mitbekommen haben.

Im NSU-Prozess hat der Vater des ermordeten Halit Yozgat einen ehemaligen Verfassungsschützer offen der Lüge bezichtigt - und die Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit weiter genährt. "Es tut mir leid, aber ich glaube dir überhaupt nicht", sagte Ismail Yozgat am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht zu Andreas T.

Der ehemalige Verfassungsschützer saß 2006 während des Mordes an Halit Yozgat im hinteren Raum von dessen Internetcafé in Kassel und surfte in einem Flirtforum. Seine Anwesenheit hatte für Spekulationen gesorgt, zumal er sich nach der Tat nicht als Zeuge gemeldet hatte. Ermittlungen gegen ihn wurden allerdings eingestellt.

Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass er mit dem Mord etwas zu tun hatte. Andreas T. bestreitet bis heute, von der Tat etwas mitbekommen zu haben - was ihm Ismail Yozgat nicht abnimmt. Der Vater, der Nebenkläger im NSU-Prozess ist, befragte T. am Dienstag direkt - und brachte ihn mehrfach in Erklärungsnot.

Ob der Verfassungsschützer Halit nicht hätte sehen müssen - weil er doch gewusst habe, wo Halit normalerweise saß, weil er also genau wusste, wo er ihn suchen musste. Ob er denn die Blutstropfen auf dem Tresen nicht gesehen habe, als er dort die 50 Cent für die Internbenutzung hinlegte. Und ob er wirklich nicht gesehen habe, dass hinter dem Tresen sein tödlich verletzter Sohn lag, wollte er wissen. "Ich habe ihn nicht gesehen", entgegnete T., "ich weiß, dass ich ihn nicht gesehen habe."

"Exklusives Täter- oder Tatwissen"

Yozgat zog zudem Aussagen des Ex-Verfassungsschützers in dessen vorangegangenen Befragungen in Zweifel. Andreas T. war schon mehrmals vor Gericht aufgetreten. Da hatte T. etwa angegeben, immer nur kurz in dem Internetcafé gewesen zu sein. "Haben Sie das vergessen, dass Sie oft zwei Stunden geblieben sind, dass ich Ihnen zweimal Kaffee angeboten habe - ohne Geld?", fragte der Vater, dessen Worte von einem Dolmetscher übersetzt wurden.

Einmal sei T. mit einer Frau da gewesen, beiden habe er Kaffee angeboten. Der Ex-Verfassungsschützer entgegnete, an einen Besuch mit einer Frau könne er sich nicht erinnern, und "auf keinen Fall" sei er regelmäßig zwei Stunden lang dort gewesen. "Ich war zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich lange dort", sagte er nur.

Yozgats Anwälte meldeten ebenfalls neue Zweifel an T.'s Rolle an. Sie stellten mehrere Beweisanträge, um aufzeigen zu können, dass der Mann "über exklusives Täter- oder Tatwissen" verfügt haben müsse. T. habe die Information, dass es sich bei dem Mord um das Werk von Serientätern handle, damals schon zu einem Zeitpunkt weitergegeben, als diese noch gar nicht über Medien öffentlich verbreitet war, argumentierten sie.

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