Die Schweizer haben abgestimmt, aber ob das Verbot von Minaretten überhaupt zulässig ist, bleibt zweifelhaft. Der Streit geht jetzt erst richtig los.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Zwar haben mehr als die Hälfte aller Schweizer abgestimmt, 57,5 Prozent von ihnen für ein Minarett-Verbot. Aber das, was die Schweizer da abgestimmt haben, könnte zu weit gehen. Es könnte die Religionsfreiheit verletzen und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
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Zwar haben die Schweizer für ein Minarett-Verbot gestimmt, aber ob das vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Bestand hat, ist zweifelhaft. (© Foto: Reuters)
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Am Ende dieses Streits werden es vermutlich nicht die Schweizer sein, die entscheiden, sondern die Robe tragenden Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ob die Moscheen in der Schweiz Minarette haben dürfen oder nicht.
Schon vor der Volksabstimmung hatten die Schweizer Regierung und mehrere Religionsgemeinschaften argumentiert, ein Verbot verstoße gegen die Schweizer Verfassung und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Artikel 9 der Konvention hält die Religionsfreiheit fest, Artikel 14 das Diskriminierungsverbot.
Der Rechtsweg steht offen
Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, bis zum Sommer 2008 noch selbst Mitglied der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die die Verbotsinitiative vorantrieb, hatte gesagt, ein Minarett-Verbot stehe im Widerspruch zu den Menschenrechten und gefährde den religiösen Frieden. Gegen ein Bauverbot, sagte Widmer-Schlumpf, stehe der Rechtsweg offen. Was passiert, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Verbot kippt, ließt die Justizministerin bislang offen: "Das werden wir beantworten müssen, sobald sich die Frage stellt", zitiert sie die Neue Zürcher Zeitung.
Die Frage wird sich wohl bald stellen, denn die Kläger gegen das Verbot bringen sich bereits in Stellung: Die Schweizer Grünen kündigten an, eine Anrufung des Straßburger Gerichts zu prüfen. Und auch von den islamischen Gesellschaften in der Schweiz werden Klagen gegen das Verbot erwartet.
Der Schweizer Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen sagte dem Zürcher Tages-Anzeiger / der Berner Zeitung, sollte der Gerichtshof das Verbot kippen, dann würde "die Schweiz den Verbotsartikel ziemlich sicher nicht mehr anwenden". Er sagte aber auch, dass "es mindestens fünf bis sieben Jahre dauern würde, bis der Gerichtshof ein Urteil fällt". Der Rechtsweg führt über kantonale Gerichte und das Schweizer Bundesgericht bis nach Straßburg. Klar sei indes, sagte Schweizer, "dass fertiggebaute Minarette stehen bleiben dürfen".
Im Video: Das in der Volksabstimmung vom Sonntag beschlossene Minarettverbot in der Schweiz hat bei Muslimen und Kirchen für Bestürzung gesorgt.
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Ein Minarett-Verbot "zur Wahrung des Friedens"
Trotz der bestehenden rechtlichen Zweifel wird das Minarett-Verbot umgehend in die Schweizer Verfassung aufgenommen. Der Satz "Der Bau von Minaretten ist verboten" wird Artikel 72, der das Verhältnis zwischen Religion und Staat regelt, ergänzen. Das Bauverbot für Minarette soll darin als "geeignete Maßnahme zur Wahrung des Friedens zwischen den Mitgliedern unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften" festgeschrieben werden. Justizministerin Widmer-Schlumpf sagte nach der Volksabstimmung, der neue Verfassungsartikel sei sofort anwendbar.
Von den Schweizer Bundesrichtern wird nicht erwartet, dass sie sich wegen rechtlicher Bedenken über das Minarett-Verbot hinwegsetzen. "Sie sind ja die obersten Verfassungshüter", sagte Staatsrechtler Schweizer. "Sie können einen Entscheid des Verfassungsgebers selbst kaum in Frage stellen."
Straßburg: Kopftuch, Kruzifix und jetzt Minarett
Den Gang nach Straßburg kann den Gegnern des Minarett-Verbots aber niemand verwehren. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Religionsfreiheit abstimmt. Erst vor wenigen Wochen hat das Gericht entschieden, dass Kruzifixe in Schulen gegen das Recht von Eltern verstoßen, ihre Kinder nach eigenen Überzeugungen zu erziehen.
Geklagt hatte eine Frau aus Italien, wo ein Gesetz von 1924 vorschreibt, dass in Schulen die Landesflagge, ein Kreuz und das Foto des Staatsoberhauptes hängen sollen. In Italien gab es daraufhin Aufruhr. Das Urteil stieß nicht nur in der Kirche auf Ablehnung und Bedauern. Italiens Regierung hat Einspruch gegen das Urteil angekündigt.
Vor vier Jahren urteilten die Straßburger Richter über das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten. Sie wiesen die Klage einer türkischen Medizinstudentin ab, die sich durch das Kopftuchverbot in ihrer Religionsfreiheit verletzt sah.
Damals urteilten die Richter, das Verbot des Kopftuchs habe das "legitime Ziel, die Rechte und Freiheiten anderer und die öffentliche Ordnung zu schützen". Es diene dazu, das Recht der Frauen zu stärken und einen weltanschaulich neutralen Lebensstil zu fördern.
Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Religionsfreiheit gebe den Gläubigen nach Auffassung der Straßburger Richter nicht das Recht, ihren Glauben in jeder beliebigen Weise auszuüben. Sie ermächtige sie beispielsweise nicht, als gerechtfertigt erkannte Regeln zu missachten. Die Richter sprachen jedem der Europaratsmitgliedstaaten einen Ermessensspielraum zu, wie weit Eingriffe in die Religionsfreiheit nötig sein können. Im konkreten Fall sei das Kopftuchverbot als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" einzustufen.
Jetzt geht es auch um das Selbstverständnis der Schweiz in Europa
Kruzifix, Kopftuch und jetzt Minarette. Schweizer Kommentatoren fürchten bereits einen Eingriff der Straßburger Richter in die Souveränität ihres Staates. "Der Bundesrat muss jetzt Farbe bekennen. Und das kann nur Rot-Weiß sein", kommentiert die rechtskonservative Weltwoche. "Die Landesregierung hat den Auftrag, den Entscheid des Schweizer Volks in Straßburg plausibel zu machen und unsere demokratische Ordnung zu verteidigen." Es werde ums Ganze gehen, schreibt das Magazin, "um die Souveränität und den Selbstbehauptungswillen unseres Staates."
Aus der Schweizer Frage, ob Minarette zulässig sind oder nicht, ist spätestens jetzt auch eine Frage über das Selbstverständnis der Schweiz in Europa geworden.
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(sueddeutsche.de/mikö/gba)
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Fingerpointing ist das Zeichen von fehlenden Argumenten. Und Ihr Versuch mit möglichst vielen Worten möglichst unmögliche Vergleiche aufzustellen, der ist Ihnen gelungen. Wer gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Zusammenhänge mit Torten und Merlot vergleicht, der hat wohl so einiges nicht verstanden. Aber hauptsache man hat ein paar Schubladen... Desweiteren ist Ihr persönliches Weltbild nicht bindend für die Gemeinschaft. Was interessiert es die Allgemeinheit, was Sie, oder was Sie nicht, wo auch immer sehen wollen...
TD
Warum stellt hier eigentlich niemand die in zahlreichen moslemischen Ländern geübte Intoleranz gegen Christen in Frage? Sollte sich der Gerichtshof für Menschenrechte nicht auch einmal darum kümmern?
In Saudi-Arabien darf man nicht einmal seine persönliche Bibel ins Land mitbringen, in der Türkei dürfen keine Kirchen gebaut werden, und Klöstern, die Jahrhunderte älter als Mohammed sind, will man dort ihre Ländereien abnehmen, weil diese ursprünglich der moslemischen Bevölkerung gehört haben sollen!
In diesen intoleranten moslemischen Ländern wird man sich über diese Kakophonie unserer Mulitkultis verwundert die Augen reiben, und man wird sich fragen, ob wir hier noch alle Tassen im Schrank haben, daß wir über solche Fragen überhaupt abstimmen lassen und uns dann auch noch über das Ergebnis ereifern.
Ich möchte in Bagdad Minarette sehen und Muezzine hören, aber keine Schweizer sehen, die ins Alphorn stoßen. Und ich möchte in der Schweiz Berge, Kühe und Käse sehen, aber keine Minarette. Was soll der geschmacklose Mischmasch der Kulturen? Schüttet ihr Multikultis euch auch Ketchup auf die Nußtorte, kaut ihr Kaugummi zu einem Merlot? Wie geschmackvoll!
was ist das überhaupt für eine irreführende Überschrift?
Kopftuch und Kruzifix wurden nicht verboten, sondern zurecht aus den Schulen verbannt, da sie staatliche und nicht kirchliche Einrichtungen sind. Das hat nichts mit der Fremdenfeindlichkeit und dem Rassismus zu tun, der durch den Volksentscheid in der Schweiz offen zutage tritt - und auch in Deutschland zutage treten würde, gäbe es hier Volksentscheide. Dass es sie hier nicht gibt, hat schon gute Gründe.
Und weiter: "..könnte zu weit gehen" und "...könnte die Religionsfreiheit verletzen...". Streichen Sie doch das "könnte"! Selbstverständlich geht das zu weit und selbstverständlich verletzt eine solche Entscheidung die Religionsfreiheit! Wäre schön, wenn hier eindeutig Stellung bezogen und nicht um den heißen Brei herumgeeiert würde! Wie kann man Artikel über solch ein Thema schreiben, ohne eindeutig Stellung zu beziehen? Oder würde Ihre Leserschaft Ihnen das übelnehmen?
Und, @Herrn Bosbach: "Es gibt diffuse Ängste in Deutschland", o.ä., da hätte locker noch das Wort "unbegründete" dazwischengepasst.
Da muss man sich über nichts mehr wundern, Weihwasser auf die Mühlen der Kreuzritter...
Direkte Demokratie ist an sich etwas feines. Es braucht halt nur noch das kluge und aufgeklärte Volk, das damit richtig umgehen kann. Die Schweizer scheinen immer weniger genug gebildet dafür.
"Ich schätze mal das ähnliche Ergebnisse auch in Deutschland sein könnten."
Da können Sie Gift drauf nehmen. Ich erinnere nur an "wo kann ich gegen die Ausländer unterschreiben?". Ich denke sogar, dass hierzulande noch deutlich mehr Deppen gegen sowas stimmen würden!
Insofern ist schon richtig, es gibt durchaus Fälle, wo man der (offenbar dummen) Mehrheit eben NICHT die Entscheidung überlassen DARF. Dass allerdings praktisch grundsätzlich Politik gegen die Mehrheit gemacht wird, DAS ist das Problem. Und bringt womöglich manchen dazu, bei Abstimmungen wie in der Schweiz "es denen mal zu zeigen".
Angeblich unterschreiben so manche das Nichtraucherbegehren nur, um es der wendehälsigen csU mal zu zeigen... so gesehen in Quer.
Paging