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Das Amt der "First Lady" Deutschlands ist laut Bundespräsidialamt eine "mittlerweile sechzigjährige Tradition" - und ein Ehrenamt, das nicht abgelehnt werden kann. Oft kann die Präsidentengattin ihren eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben. Die vielfältige und gewichtige Aufgabe wird jedoch nicht bezahlt.
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