Kritik des Bundestagspräsidenten:Lammert will Wahl der Verfassungsrichter ändern

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Wer darf Verfassungsrichter in Karlsruhe werden? Über diese Frage hat bisher ein zwölfköpfiger Ausschuss entschieden. Bundestagspräsident Norbert Lammert findet dieses Verfahren "erstaunlich" und wenig transparent. Im SZ-Gespräch fordert er, dass künftig der gesamte Bundestag in öffentlicher Sitzung entscheiden soll, wer Richter am höchsten deutschen Gericht werden darf.

Marc Beise und Wolfgang Janisch

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sich für eine Wahl der Bundesverfassungsrichter durch alle Abgeordneten des Bundestags ausgesprochen. Die jüngste Entscheidung des Gerichts, das die langjährige Praxis der Richterwahl durch einen zwölfköpfigen Ausschuss als verfassungsgemäß gebilligt hatte, nannte er "erstaunlich".

Das Bundesverfassungsgericht übergab den Politikern nach dem Maastricht-Vertrag die Gebote für die deutsche Europa-Politik - kaum eines wurde eingehalten. (Foto: dpa)

Das Grundgesetz enthalte ausdrücklich die Formulierung, die Richter müssten "je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt" werden. Die Entscheidung "enttäuscht im Vergleich zu den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts zur unaufgebbaren parlamentarischen Gesamtverantwortung in anderen Angelegenheiten", sagte Lammert der Süddeutschen Zeitung.

Der Politiker bezog sich damit auf das Urteil vom Februar zum sogenannten Neunergremium: Der Zweite Senat hatte dessen weitreichende Befugnisse zur Eurorettung für verfassungswidrig erklärt, weil der Bundestag "Entscheidungen von erheblicher Tragweite" grundsätzlich im Plenum treffen müsse - auch, um eine öffentliche Diskussion zu gewährleisten.

Lammert fordert Wahl in öffentlicher Sitzung

"Angesichts der erheblichen Bedeutung, die dem Verfassungsgericht über das eigene Land hinaus zunehmend auch im europäischen Integrationsprozess zukommt, wäre es wohl plausibler, die Wahl seiner Mitglieder dem Plenum der Abgeordneten in öffentlicher Sitzung vorzubehalten", sagte Lammert.

Das Verfassungsgericht hatte seinen Beschluss letzte Woche damit begründet, das Ansehen der Richter könnte Einbußen erleiden, wenn ihre Wahl auf dem öffentlichen Markt ausgetragen würde. Der Senat hatte aber deutlich gemacht, der Wahlausschuss sei keineswegs vom Grundgesetz zwingend vorgegeben. Der Gesetzgeber sei nicht daran gehindert, "andere Modalitäten der Richterwahl zu bestimmen". Das räumte auch Lammert ein: "Eine solche Regelung könnte der Bundestag freilich auch ohne Genehmigung des Bundesverfassungsgerichts durchaus beschließen."

Lammerts Kritik trifft das Gericht in einer äußerst angespannten Situation: Der Zweite Senat berät derzeit unter hohem Zeitdruck über Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte in der Anhörung am Dienstag vor schwer absehbaren Folgen für die wirtschaftliche Stabilität gewarnt, sollte sich die Ratifizierung zu lange verzögern: "Es ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Frage von Wochen." Bereits zuvor hatte auch Lammert dezenten Druck auf das Gericht ausgeübt.

Richterwahl seit Jahrzehnten in der Kritik

Die Richterwahl ist wegen ihrer Intransparenz seit Jahrzehnten immer wieder kritisiert worden - unter anderem, weil acht der 16 Richter durch den vertraulich tagenden Wahlausschuss gekürt werden, der nirgendwo im Grundgesetz erwähnt ist. Wolfgang Neskovic (Linke), Vorsitzender des Wahlausschusses, wies darauf hin, dass das Verfahren intern reformiert worden sei. Seit gut zwei Jahren - erstmals bei der Wahl des Göttinger Professors Andreas Paulus - stellten sich die Kandidaten einer nicht öffentlichen Anhörung und Befragung im Ausschuss. Dies habe sich bewährt, es habe immer wieder intensive Diskussionen mit den Bewerbern gegeben.

Früher waren die - von wenigen Obleuten der Parteien ausgesuchten - Juristen im Wahlgremium mehr oder minder abgenickt worden. Neskovic wirbt indes für eine öffentliche Anhörung: "Dann könnten sich auch die Bürger daran beteiligen", sagte er der SZ. Ob im Plenum oder beispielsweise im Rechtsausschuss, sei nicht so entscheidend. Im Bundestag dürfte ein solcher Vorstoß derzeit keine Aussicht auf eine Mehrheit haben.

© SZ vom 14.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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