Diskussion um NPD-Verbot:"Der Staat muss jetzt umfassend reagieren"

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Winfried Hassemer war als Bundesverfassungsrichter an der Entscheidung beteiligt, den ersten Antrag auf ein Verbot der NPD abzulehnen. Heute befürwortet er im Gespräch mit der SZ ein neues Verbotsverfahren. Notwendig sei der richtige Umgang mit den V-Leuten des Verfassungsschutzes. Die Innenminister von Bund und Ländern beraten heute darüber, welche rechten Informanten abgeschaltet werden sollen.

Es ist eine paradoxe Situation, vor der die Innenminister von Bund und Ländern heute Nachmittag in Berlin stehen, wenn sie über einen neuen Anlauf zu einem NPD-Verbot diskutieren:

Winfried Hassemer: "Der Abzug der V-Leute aus der NPD, der ja nun im Gang ist, bereitet der Zuverlässigkeit des neuen Verbotsantrags den Weg." (Foto: Reuters)

Die Existenz von etlichen Verbindungspersonen des Verfassungsschutzes (V-Leute) in den Führungsetagen der Partei hatte dazu geführt, dass ein Verbotsantrag 2003 gescheitert war. Schließlich ist es problematisch, gegen eine Partei vorzugehen, deren Programme von rechten Informanten mitformuliert wurden, die vom Verfassungsschutz bezahlt wurden und werden.

Solche V-Leute müssten also vor einem neuen Verbotsantrag "abgeschaltet" werden. Erst dann ist es möglich, neues belastendes Material gegen die Partei zu sammeln, das auch verwendet werden kann.

Doch "wie kommt man dann an das Material?", fragt etwa Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die einen neuen Verbotsantrag mit Skepsis betrachtet, im WDR. Nicht alle V-Leute können deshalb abgezogen werden.

Auch viele andere Politiker rufen zu großer Vorsicht auf. Ein neuer Antrag müsse "sehr, sehr gut begründet" sein, warnte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Und CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach weist darauf hin, dass "das Bundesverfassungsgericht sich an den hohen Hürden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg orientieren müsse.

Doch unter den Innenministern hat sich offenbar die Einschätzung durchgesetzt, dass ein neuer Verbotsantrag im Herbst möglich sei. Dazu sollen lediglich die V-Leute in den NPD-Führungsebenen abgeschaltet, solche an der Basis dagegen weiter bezahlt werden. Diese können nach Einschätzung von Fachleuten weiterhin viele wichtige Informationen liefern.

In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin hat der Verfassungsschutz diese Maßnahme bereits umgesetzt, auch die CDU-Innenminister haben die Abschaltung der heiklen V-Leute angekündigt.

Unterstützung bekommen die Innenminister der Länder nun von Winfried Hassemer. Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hatte den Vorsitz im gescheiterten Verbotsprozess gegen die NPD 2003 geführt.

"Der Abzug der V-Leute aus der NPD, der ja nun im Gang ist, bereitet der Zuverlässigkeit des neuen Verbotsantrags den Weg", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Seinerzeit habe man das Verfahren wegen Unzuverlässigkeit einstellen müssen. Zu der Frage, welche V-Leute abgeschaltet werde müssten, um ein Scheitern des Verbotsantrags zu verhindern, erklärte Hassemer, das Problem sei relativ schnell zu lösen.

"Zwei Seiten einer braunen Medaille"

Man müsse sich nur fragen, bei welchen Ereignissen V-Leute des Staates nicht dabei sein dürften. "Die Antwort ist einfach", so der Jurist. "Wenn diese Leute imstande waren, das Programm der NPD mitzuformulieren, dann sind sie gemeint." Aber auch Beiträge von V-Leuten zu Musik und Liedtexten, die Gewalt und Rassismus verherrlichen, müssten ausgesondert werden können. "Sonst gibt es kein faires Verfahren, weil die Herkunft des belastenden Materials sich nicht feststellen lässt."

Anlass der erneuten Diskussion über ein Verbot der NPD war die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU. Die Morde der Neonazis, so Hassemer, hätten eine Situation geschaffen, auf die der Staat umfassend reagieren müsse.

"Es könnte sein, dass die rechtsextreme Politik und die rechtsextremen Verbrechen die zwei Seiten einer braunen Medaille sind", sagte 'Hassemer der SZ. "Wenn zur NSU Leute gehört haben, die in der NPD Politik gemacht haben, dann ist das schon sehr wichtig für das Verbotsverfahren."

Das vollständige Interview mit Winfried Hassemer lesen Sie in der aktuellen "Süddeutschen Zeitung".

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/mcs - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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