Debatte über NPD-Verbotsverfahren:Friedrichs kluge Skepsis

Anders als einige seiner Kritiker hat sich Innenminister Friedrich mit den Risiken eines zweiten NPD-Verbotsverfahrens intensiv beschäftigt. Die Zurückhaltung des CSU-Mannes ist politisch weise: Kommen seine Kollegen in den Ländern zu dem Schluss, dass ein Antrag scheitern würde, sollten sie auf einen Gang nach Karlsruhe verzichten.

Susanne Höll

Ein guter Innenminister muss kein harter Hund sein, kein Sheriff im Dreiteiler. Aber einem zaudernden, womöglich hasenfüßigen Menschen möchte man die deutsche Sicherheit auch nicht sonderlich gern anvertrauen.

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Hans-Peter Friedrich ist skeptisch, was die Erfolgaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens angeht.

(Foto: dpa)

Der Christsoziale Hans-Peter Friedrich hat sich seit seinem Amtsantritt vor einem Jahr mehrfach anhören müssen, er sei in wichtigen Fragen zu zögerlich. Viele dieser Vorhaltungen sind berechtigt. Jetzt aber zeigt sich, dass seine Zurückhaltung wertvoll sein kann. Dann jedenfalls, wenn sie die kollektive politische Vernunft beflügelt.

Der Minister war und ist skeptisch, ob ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD dem Land dient. Manche haben diese Vorsicht lange Zeit als Signal von Unentschlossenheit und mangelnder Amtserfahrung interpretiert.

Ein Scheitern wäre der größte Triumph für die NPD

Anders als die Vollmundigen in der SPD, der Linkspartei und Teilen der Ost-CDU, die unter dem Eindruck der rechtsextremistischen Mordserie schon vor Weihnachten einen neuen Verbotsantrag eingereicht hätten, hat Friedrich intensiv über die Risiken nachgedacht. Die sind und bleiben gewaltig. Ein neuerliches Scheitern wäre der größte Triumph für die NPD. Das haben inzwischen auch manche der Verbots-Befürworter wie Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht erkannt.

Alle Innenminister haben einmal geschworen, Schaden von ihrem Land abzuwenden. Wenn sie in ein paar Monaten zu dem Schluss kommen sollten, dass ein neuer Antrag nicht von Erfolg gekrönt wäre, müssten sie auf einen Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe verzichten. Die Ministerpräsidenten sollten dann auf sie hören. Es wäre ein Zeichen von politischer Weisheit, auf einen Verbotsantrag zu verzichten, der zu keinem Verbot führt.

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