CSU macht Druck:Betreuungsgeld soll noch vor der Sommerpause kommen

Lesezeit: 2 min

Es ist heftig umstritten, sogar in den Reihen der schwarz-gelben Koalition, doch nun soll es tatsächlich bald beschlossen werden: das Betreuungsgeld. Damit klappt, was die CSU verlauten lässt, muss allerdings erst mal der bislang fehlende Gesetzentwurf vorgelegt werden. Und zwar schnell.

Robert Roßmann, Berlin

In den Streit über das Betreuungsgeld kommt nach einem halben Jahr Stillstand wieder Bewegung. Der Koalitionsausschuss hatte sich im November vorigen Jahres auf die Details der neuen Familienleistung verständigt, bis jetzt wurde aber noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vorgelegt.

Die CSU wirft der zuständigen Familienministerin Kristina Schröder deshalb vor, das von ihr nicht sonderlich geliebte Projekt zu verschleppen. Am Donnerstag verlautete aus der CSU, der Druck der Christsozialen auf Schröder zeige nun Wirkung: Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen werde das Betreuungsgeld vergleichsweise schnell vom Bundestag beschlossen werden.

Das Gesetz soll jetzt möglichst in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also zwischen 25. und 29. Juni, verabschiedet werden. Die erste Lesung müsste dann in der Woche von 11. bis 15. Juni stattfinden. Um dies zu gewährleisten, muss das Bundeskabinett das Betreuungsgeld spätestens bei seiner Sitzung am 6. Juni beschließen. Dies setzt voraus, dass der Gesetzentwurf für die neue Familienleistung schon in den nächsten vier Wochen vorgelegt wird.

In der CSU-Landesgruppe hieß es, der neue Schwung liege am Druck der CSU. Die Partei habe klargemacht, dass es keine neue Sitzung des Koalitionsausschusses geben werde, bevor das Betreuungsgeld ins Parlament eingebracht worden sei.

Debatte in der Sommerpause vermeiden

Allerdings lag die bisherige Verzögerung auch an den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die CDU-Spitzenkandidaten Jost de Jager und Norbert Röttgen hatten intern klargemacht, dass sie nicht wünschen, dass während ihrer Wahlkämpfe ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Dem schloss sich auch das Kanzleramt an.

Auf Wunsch der CSU hatte der Koalitionsausschuss bei seiner November-Sitzung beschlossen, für Eltern, die ihr Kind nicht in eine staatliche Krippe geben, im Jahr 2013 ein Betreuungsgeld einzuführen. Es soll zunächst 100 Euro monatlich für Einjährige betragen. Von 2014 an sollen dann 150 Euro für ein und zwei Jahre alte Kinder gezahlt werden. Im Grundsatz hatten sich Union und FDP sogar schon im Koalitionsvertrag 2009 auf die Einführung eines Betreuungsgeldes verständigt.

Mit einer Verabschiedung des Gesetzes noch im Juni würden die Koalitionsparteien vermeiden, dass das Thema die Sommerpause dominiert. Die Opposition, aber auch große Teile der FDP und viele Frauen in der CDU lehnen das Betreuungsgeld ab. Sie befürchten Fehlanreize.

Eltern in prekären Verhältnissen könnten sich wegen der Barleistung dafür entscheiden, ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben, obwohl gerade diese Kinder vom Besuch einer solchen Einrichtung besonders profitieren würden. Außerdem beklagen die Kritiker die Kosten von 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das Geld sollte ihrer Ansicht nach besser für den Krippenausbau genutzt werden.

© SZ vom 11.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: