Karlsruhe beschuldigt Verena Becker, 1977 am RAF-Attentat auf Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittler gingen auch Hinweisen von Bubacks Sohn nach.
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine "maßgebliche Rolle" bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahre 1977 gespielt.
Bild vergrößern
Soll 1977 an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback (re.) beteiligt gewesen sein: Ex-RAF-Terroristin Verena Becker (© Foto: dpa)
Anzeige
Die Karlsruher Behörde erläuterte in einer Pressemitteilung die Anklageschrift gegen die heute 57-Jährige. "Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mittäterin an dem Attentat der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) vom 7. April 1977 in Karlsruhe auf den damaligen Leiter der Bundesanwaltschaft beteiligt zu haben", heißt es.
Becker habe maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Selbstbezichtigungsschreiben mitgewirkt.
Sie sei daher als Mittäterin anzusehen, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Becker. Dies belege "die Gesamtwürdigung aller Beweismittel".
Auch ältere Erkenntnisse sind in die Entscheidung miteingeflossen: "Der 227-seitige Operativvermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 15. Dezember 1981 und der 82-seitige Auswertevermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 4. März 1982, die der Bundesanwaltschaft inzwischen in gerichtswertbarer Form vorliegen, bestätigen diesen Verdacht."
Ebenso sei man Hinweisen von Bubacks Sohn Michael zu der Causa nachgegangen, sagte der Sprecher Bundesanwaltschaft Frank Wallenta sueddeutsche.de. Man habe Zeugen, die Buback genannt habe, vernommen.
Es gebe jedoch "keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war".
Becker ist wegen Mordes an Buback und seinen beiden Begleitern - dem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizwachtmeister Georg Wurster - angeklagt worden. Die Anklage wurde bereits am 8. April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Stuttgart erhoben.
Verena Becker war am 27. August 2009 in Berlin festgenommen worden. Der Bundesgerichtshof hob allerdings im Dezember den Haftbefehl wegen mutmaßlicher Mittäterschaft auf. Das Gericht sah Becker nur noch der Beihilfe statt der Mittäterschaft verdächtig und entließ sie aus der Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestanden habe.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Thema
- Verena Becker RSS
- RAF: Mord an Siegfried Buback Sagen, wie es wirklich war 10.04.2010
- Ex-RAF-Terroristin Anklage gegen Verena Becker 08.04.2010
- Michael Buback im Gespräch "Die Presse kann Ermittlungen beflügeln" 06.03.2010
- Größtes Geheimdepot der RAF Archivare des Terrors 17.09.2009
- Politik kompakt Die Bösen sollen zahlen 21.04.2010
- Politik kompakt Auf Fraktionskosten in der Rotlichtbar 15.03.2010
- Ex-RAF-Terroristin Verena Becker Juristische Abkühlung 24.12.2009
(sueddeutsche.de/odg/mcs)
Stockender Kita-Ausbau
... auch nach der maßgeblichen Rolle des Staates fragen.
Es geht um Sauerkohl, bei Wilhelm Busch und bei unserer Bundesanwaltsmutti ebenso. Sie geht in den Archivkeller und holt sich das gleiche wie vor Wochen. Es verdirbt ja nicht - es ist ja noch besser sauer durchgezogen. Das neue Gericht aus Kundus hat sie natürlich sofort entsorgt. Dabei hätte man da sehr viel Neues zu Tage fördern können. Zum Beispiel, ob man die ganze Entführung nicht absichtlich veranlasst hat, um den Taliban eine Falle zu stellen. Ob man es einem dann, als genug Volk zur Stelle war, egal war, ob da noch ein paar Zivilisten bei der geplanten Vernichtung mit draufgingen. Zumindest hätte man sich drum kümmern können, die Namen der Zivilisten festzustellen. Aber nein, man blättert nur kurz in internationalen Rechtsbibeln, und wenn man auf Anhieb nichts findet, dann gilt Freispruch für alle Dienstgrade von oben bis unten.
Wenigstens ein Journalist der taz hat sich die Mühe gemacht, die zivilen Opfer in Kundus genau zu recherchieren:
www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ein-journalist-legt-sich-fest/
Unsere Dienste sind ja viel zu träge dazu und warfen von Anfang an nur Nebelkerzen.
An BillyZeKick:@, Es ist nun eimal so auf der Welt,wenn zwei das selbe tun,ist es noch lange nicht das gleiche. Daran hat sich nichts geaendert,auch ist es traurig das die Begleitpersonen auch Opfer dieses Anschlages wurden. Nun das scheint nicht zu zaehlen,auch ist es richtig das einige Verurteilt wurden und ihre Haftstrafe abgesessen haben. Frage warum haben diese Leute nicht damal vor Gericht reinen Tisch gemacht,mehr Strafe haetten sie auch nicht bekommen koennen. Was diese Taeter so machen ist nichts weiter als ihren Trotz gegen die Gesellschaft zu zeigen. Wer die Taten dieser Leute sah,der konnte erkennen,dass sie keine Ruecksicht auf Unbeteiligte nahmen. Das sie sich jetzt Verantworten muessen ist absolut richtig.
Ich finde es unerträglich, daß Becker die ja für ihre Taten schon einmal lebenslänglich bekommen hat, heute immer noch die Hölle heiss gemacht wird. Ein Karl Heinz Kurras aber wurde nie verurteilt, läuft immer noch frei rum und lacht sich eins.
Ich verstehe die deutsche Justiz nicht.
Werter @ Jeeves
Ihr Kommentar enthält sehr viel Wahrheit, leider wird in der Bananen-
republik auf Gerechtigkeit und tatsächliche Beweislage wenig Wert gelegt. Wie oft hat die Generalstaatsanwaltschaf, auch unter be-
kannten Staatsanwälten nicht ordendlich gehandelt ? Es ist eigentlich traurig, dass ein Bubak Sohn vieles vergessen hat und
wahrscheinlich von "Rache" beseelt ist.
Bei aller berechtigten Ablehnung der RAF sollte ein Rechtsstaat immer ein Rechtsstaat bleiben und bei Mängeln an Beweisen auch entsprechend handeln und nicht weil ein bestimmtes Netzwerk mit
finanziellen Mitteln besteht entgegen der Rechtsordnung handeln.
Man sollte mal darüber nachdenken wenn man wirkliche Verbrecher
"laufen" läßt und noch fragwürdige Ausreden als Rechtfertigung
verwendet
Paging