Süddeutsche Zeitung

Bundesanwaltschaft zu Verena Becker:"Maßgebliche Rolle bei Buback-Mord"

Karlsruhe beschuldigt Verena Becker, 1977 am RAF-Attentat auf Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittler gingen auch Hinweisen von Bubacks Sohn nach.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine "maßgebliche Rolle" bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahre 1977 gespielt.

Die Karlsruher Behörde erläuterte in einer Pressemitteilung die Anklageschrift gegen die heute 57-Jährige. "Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mittäterin an dem Attentat der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) vom 7. April 1977 in Karlsruhe auf den damaligen Leiter der Bundesanwaltschaft beteiligt zu haben", heißt es.

Becker habe maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Selbstbezichtigungsschreiben mitgewirkt.

Sie sei daher als Mittäterin anzusehen, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Becker. Dies belege "die Gesamtwürdigung aller Beweismittel".

Auch ältere Erkenntnisse sind in die Entscheidung miteingeflossen: "Der 227-seitige Operativvermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 15. Dezember 1981 und der 82-seitige Auswertevermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 4. März 1982, die der Bundesanwaltschaft inzwischen in gerichtswertbarer Form vorliegen, bestätigen diesen Verdacht."

Ebenso sei man Hinweisen von Bubacks Sohn Michael zu der Causa nachgegangen, sagte der Sprecher Bundesanwaltschaft Frank Wallenta sueddeutsche.de. Man habe Zeugen, die Buback genannt habe, vernommen.

Es gebe jedoch "keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war".

Becker ist wegen Mordes an Buback und seinen beiden Begleitern - dem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizwachtmeister Georg Wurster - angeklagt worden. Die Anklage wurde bereits am 8. April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Stuttgart erhoben.

Verena Becker war am 27. August 2009 in Berlin festgenommen worden. Der Bundesgerichtshof hob allerdings im Dezember den Haftbefehl wegen mutmaßlicher Mittäterschaft auf. Das Gericht sah Becker nur noch der Beihilfe statt der Mittäterschaft verdächtig und entließ sie aus der Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestanden habe.

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