Silvesternacht in Köln:Wie Deutschland mit Racial Profiling umgeht

Silvester 2016/17 - Köln

Polizisten umringen vor dem Hauptbahnhof in Köln eine Gruppe Männer.

(Foto: dpa)

Der Einsatz in der Kölner Silvesternacht hat der Polizei die Kritik eingebracht, sie betreibe Racial Profiling. Was genau ist das? Und warum ist der Umgang mit dem Thema so schwierig?

Von Felicitas Kock und Benjamin Moscovici

In Köln wurden in der Silvesternacht mehr als 1000 Männer von der Polizei kontrolliert. Sie mussten ihre Ausweise vorzeigen, Personalien wurden aufgenommen, es gab Platzverweise und ein paar Festnahmen. Die meisten der Männer stammen aus Nordafrika - aus derselben Region wie jene Männer, die in der vergangenen Silvesternacht Übergriffe auf Hunderte Frauen begangen haben sollen. Ein solches Szenario sollte sich nicht wiederholen. Die Polizei verbucht ihren Einsatz deshalb als Erfolg: Die Silvesternacht verlief überwiegend friedlich. Trotzdem wird Kritik laut. Es könne nicht sein, dass so viele Menschen allein aufgrund ihres Aussehens überprüft und teilweise festgehalten würden, sagt etwa Grünen-Chefin Simone Peter. Die Rede ist von Racial Profiling. Aber was ist das überhaupt? Und wie wird das Thema in Deutschland gehandhabt?

Ist Racial Profiling erlaubt?

Oberflächlich betrachtet ist die Antwort einfach: Racial Profiling, also das Ergreifen polizeilicher Maßnahmen gegen einen Menschen allein wegen seiner äußerlichen Erscheinung, ist rechtswidrig. Das betont die Bundesregierung regelmäßig, zuletzt etwa 2014 als Antwort auf eine Anfrage der Linken (PDF). Die Praxis widerspricht dem Grundgesetz, das die Diskriminierung eines Menschen "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen" untersagt. Außerdem bricht die Praxis europäische und internationale Menschenrechtskonventionen. Nach dem Polizeieinsatz an Silvester weist nun auch das Innenministerium darauf hin, dass Kontrollen aufgrund des Aussehens ohne "weitere verdichtende polizeiliche Erkenntnisse" rechtswidrig seien - und daher in Deutschland nicht vorkämen.

Auf welcher Rechtsgrundlage wird dann trotzdem kontrolliert?

Trotz der eindeutigen Rechtslage haben viele Menschen, die in Deutschland leben aber nicht "typisch deutsch" aussehen, schon scheinbar grundlose Ausweiskontrollen erlebt. Der Klassiker ist die Überprüfung der Ausweisdokumente in Zügen und an Bahnhöfen. Ein Vorgang, den die meisten Menschen mit heller Haut und hellem Haar gar nicht kennen. Die Polizei spricht von "verdachtsunabhängigen Personenkontrollen" und beruft sich auf die Paragrafen 22 und 23 des Bundespolizeigesetzes. Diese erlauben den Beamten Identitätskontrollen "zur Verhinderung und Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet" und - ganz allgemein - "zur Abwehr einer Gefahr".

Innenpolitiker und Polizeivertreter halten die Personenkontrollen zur Kriminalitätsbekämpfung für unerlässlich - und streiten ab, dass es sich dabei um Racial Profiling handelt. Es werde nicht allein aufgrund der äußeren Erscheinung kontrolliert, so die Argumentation, sondern immer auch wegen weiterer Verdachtsmomente.

Wie war die Situation in Köln?

Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies hatte für die Silvesternacht eine "niedrige Einschreitschwelle" angeordnet. Als dann am Abend die Meldung der Bundespolizei kam, in mehreren Zügen seien "hochaggressive" Gruppen nach Köln unterwegs, habe man das Gruppenverhalten und auch das Verhalten einzelner Personen beobachtet und davon ausgehend kontrolliert, so Mathies. Auch aus den Erfahrungen der vergangenen Silvesternacht habe sich ein klarer Eindruck ergeben, welche Personen zu überprüfen seien. "Es waren keine grauhaarigen älteren Männer oder blondhaarigen jungen Frauen", sagte Matthies angesichts der Kritik am Vorgehen der Polizei. In einer solchen Situation, in der Tausende Menschen gleichzeitig am Hauptbahnhof ankämen, müsse die Polizei zwingend sofort Entscheidungen treffen.

Die Polizei kontrollierte am Hauptbahnhof und am Bahnhof Deutz insgesamt 1300 junge Männer. Es wurden Hunderte Platzverweise erteilt, vor allem von der Bundespolizei, die versuchte, die Männer aus dem Bahnhof zu bekommen. Mehrere Menschen wurden in Gewahrsam genommen.

Wie wird der Einsatz in Köln beurteilt?

Kritiker sehen den Einsatz in Köln als Beweis dafür, dass die deutsche Polizei Racial Profiling betreibt - und befürchten zugleich, dass die Praxis salonfähig wird. "Normalerweise streitet die Polizei immer ab, dass sie Menschen allein wegen ihres Aussehens kontrolliert", sagt Tahir Dellar von der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD). Das klinge jetzt anders. Dellar vermutet, dass die Behörden aktuell ein Stück offener mit dem Thema umgehen, weil sie sich der Zustimmung der Mehrheitsgesellschaft sicher sind. "Das Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit dient als ausreichende Rechtfertigung dafür, dass eine Minderheit diskriminiert werden darf", sagt er. Dabei würden grundlegende Menschenrechte verletzt. "Menschenrechte, die wohlgemerkt für alle Menschen gelten, nicht nur für weiße Deutsche". Auch den Begriff "Nafris", den die Kölner Polizei in einem Tweet zur Bezeichnung Nordafrikanischer Intensivtäter benutzte, sieht Dellar kritisch. Nicht, weil er nun öffentlich gefallen sei. Sondern weil er zeige, welcher Ton und welche Haltung bei der Polizei intern herrsche.

Polizeipräsident Mathies hat den Gebrauch des Wortes "Nafris" mittlerweile öffentlich bedauert. Ansonsten sieht er den Einsatz aber als Erfolg. Zahlreiche Polizeikollegen pflichten ihm bei. Auch aus der Politik gibt es überwiegend Lob. Mehrere Grünen-Politiker richten sich auch gegen die Aussage Simone Peters, die die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes infrage gestellt hatte. "Es war richtig, schnell und präventiv zu reagieren und die Sicherheit aller Menschen in Köln zu gewährleisten", sagte etwa Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.

Wie gehen andere Länder mit Racial Profiling um?

Hier liegt wohl das eigentliche Defizit: Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es in Deutschland keine wirkliche Debatte über Racial Profiling im Alltag. In den USA und Großbritannien wird seit Jahren über den Umgang der vorwiegend weißen Polizeibelegschaft mit ethnischen Minderheiten diskutiert. In Deutschland dagegen heißt es von Seiten der Regierung schlicht, es gebe kein Racial Profiling - was eine sinnvolle Debatte schon im Keim erstickt.

Öffentlich diskutiert wird das Thema lediglich, wenn es vor Gericht kommt. So wie im Fall eines dunkelhäutigen deutschen Studenten, der 2010 im Zug von Kassel nach Frankfurt am Main von zwei Polizisten nach seinem Ausweis gefragt wurde. Er klagte sich durch zwei Instanzen, bis ihm das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht schließlich Recht gab und eine verbotene Diskriminierung feststellte. Ähnliches erreichte 2013 ein Heilpraktiker aus dem Ruhrgebiet.

Ob die Silvesternacht in Köln nun der geeignete Anlass ist, um über Racial Profiling zu sprechen, darüber lässt sich - siehe oben - streiten. Nur dass gestritten wird, erscheint unerlässlich.

Mit Material der Agenturen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: