Prozess:Oktoberfest-Besucherin schlägt mit Masskrug zu - Verfahren eingestellt

Eichstrich am Masskrug

Durch sein Gewicht kann ein Masskrug schnell zur Waffe werden - wer damit eine andere Person verletzt, muss mit einer Anklage bis hin zum versuchten Mord rechnen.

(Foto: Florian Peljak)
  • Eine Oktoberfestbesucherin schlägt einen jungen Mann mit einem Masskrug nieder - ihren eigenen Angaben zufolge wollte sie sich nur vor Zudringlichkeiten wehren.
  • Weil das Gericht eine sexuelle Belästigung nicht ausschließen konnte, stellte es das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.

Von Christian Rost

Das Oktoberfest beschert der Münchner Justiz alljährlich eine Flut von Strafverfahren. Insbesondere bei Schlägereien mit Masskrügen kennen Staatsanwaltschaft und Gerichte kein Pardon mehr. Wer einen Krug als Waffe einsetzt und eine andere Person verletzt, muss mit einer Anklage bis hin zum versuchten Mord rechnen.

Eine absolute Ausnahme bildete ein Fall, der am Freitag am Münchner Amtsgericht verhandelt wurde. Eine junge Amerikanerin, die mit einem Krug einen Oberpfälzer bewusstlos schlug und zudem eine Frau verletzte, kam mit einer Geldauflage von 1000 Euro davon. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass sich die Frau gegen eine sexuelle Belästigung gewehrt hatte, und stellte das Verfahren ein.

Die 25-jährige Kathryn D., die 2015 als Au-pair in Europa war, traf sich am 24. September mit Studienfreunden aus den USA auf der Wiesn. Von Mittag an saßen sie im Augustinerzelt, tranken und tanzten auf den Bänken. Auch eine Gruppe junger Fußballer aus dem Landkreis Cham hatte sich dieses Zelt zum Feiern ausgesucht und saß mit D. und ihren Freunden an einem Tisch.

Es war bereits abends gegen 19.30 Uhr, als mehrere Fußballer versuchten, die Aufmerksamkeit der hübschen jungen Frau mit der Lockenmähne auf sich zu ziehen. An dem Tisch wurde laut Anklage aber nicht nur geflirtet, sondern auch dermaßen mit Bier herumgespritzt, dass ein 19-Jähriger aus der Runde schließlich buchstäblich wie ein begossener Pudel dastand. Er hatte Kathryn D. zuvor ans Dirndl gefasst, den Rock hochgehoben und deshalb eine Ladung Gerstensaft aus ihrem Krug abbekommen.

Darüber verärgert, packte er sie an den Schultern und schubste sie über den Tisch. Die Feiernden standen zu diesem Zeitpunkt teils auf den Bänken und klatschten zur Musik. Nach dem Schubser rappelte sich die Angeklagte auf, griff nach einem Krug und zog ihn dem Auszubildenden über den Schädel. Der erlitt eine Platzwunde am Kopf, ging kurzzeitig bewusstlos zu Boden. Als er sich wieder erhob, holte D. zu einem weiteren Schlag aus und traf versehentlich eine neben ihr stehende Frau an der linken Wange, die später sichtlich anschwoll. Ehe die Situation weiter eskalieren konnte, griff die Zelt-Security ein.

"Ich wollte einfach meine Ruhe haben"

Vor Gericht räumte die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Kathryn D. unter Tränen die Schläge mit dem Masskrug ein. Sie meinte aber, dass sie sich nur gewehrt habe gegen den 19-Jährigen, der ihr zuerst den Rock so hoch gehoben habe, "dass das ganze Zelt meinen Hintern sehen konnte". Und als er sie dann nach der Bierdusche gepackt habe, "habe ich einfach das gegriffen, was mir am nächsten war". Mit dem Krug habe sie niemanden ernsthaft verletzen wollen. "Ich wollte einfach meine Ruhe haben", sagte die junge Frau, die damals einen Alkoholwert von etwa zwei Promille hatte.

Immerhin auf ein Promille kam ihr Kontrahent, und der bestritt, D. am Dirndl angefasst, geschweige denn den Rock gelüpft zu haben. "Ich habe eine Freundin und lange keinen anderen Rock an", sagte er. Seine Fußballfreunde hatten allerdings etwas anderes gesehen, nämlich, dass ihr Kumpel zumindest am Dirndl gezupft hatte, um D.s Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.

Verteidiger Eckhart Müller wertete dieses "Anbaggern" als sexuell motivierte Handlung, die abgetan werde als "bayerische Folklore". Der Anwalt verwies auf die aktuelle Debatte zur Verschärfung des Sexualstrafrechts und meinte, damit seien genau Fälle wie dieser gemeint. Auch das Gericht unter dem Vorsitz von Sebastian Schmitt sprach schließlich von einem "besonderen Fall" und stellte das Verfahren gegen D. ein.

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