Blind und wütend vor Eifersucht hat ein 19-jähriger Messebauer seine ehemalige Lebensgefährtin zu Boden geschubst und mit einem Küchenmesser bedroht. Selbst als die Schülerin das gemeinsame Baby auf den Arm nahm und es fest an sich drückte, hielt ihr der Messebauer das Messer mit einer rund 20 Zentimeter langen Klinge an den Hals und drohte, sie umzubringen.
Für die brutale Attacke, die sich am frühen Abend des 13. April vergangenen Jahres in der Wohnung der Mutter in Moosach ereignete, wurde der Messebauer jetzt vor dem Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung verurteilt. Das Urteil lautet: Zehn Monate Haft auf Bewährung.
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Obwohl der Messebauer zum Zeitpunkt des Messerangriffs schon nicht mehr mit seiner Partnerin zusammenlebte, war er eifersüchtig. Es kam zum Streit. Er schubste die junge Frau vor den Augen des Kindes zu Boden und brüllte, er werde sie töten. Als die Schülerin um Hilfe schrie, bedrängte der Angeklagte sie ein weiteres Mal, rannte in die Küche, holte ein Messer und machte damit mehrere Stichbewegungen in Richtung der Schülerin. Dabei warf er ihr vor, sie würde ihn mit anderen Männern betrügen. Glücklicherweise gelang dem Opfer die Flucht.
Vor Gericht sagte die Schülerin, dass der 19-Jährige eigentlich ein Kontaktverbot zu ihr habe. Schon vier Monate vor der Tat, wegen der sich der Angeklagte nun vor Gericht verantworten musste, hatte er die junge Frau bei Streitigkeiten ebenfalls zu Boden geworfen, ihr ins Gesicht geschlagen und sie sogar gewürgt. Die Schülerin erlitt erhebliche Schmerzen und blaue Flecken.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht fand die Vorsitzende Richterin deutliche Worte: Sie gehe davon aus, dass der Messebauer dazu neige, "sich nicht an die Regeln und die Rechtsordnung zu halten und auch Gewalt ohne große Bedenken zur Verwirklichung eigener Vorstellungen" einsetze.
Als strafverschärfend wertete die Richterin, dass der 19-Jährige die Taten in Anwesenheit seines Kindes begangen habe. Da nach Überzeugung des Gerichts bei dem Messebauer Reifeverzögerungen nicht auszuschließen seien, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die zehnmonatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem machte das Gericht dem Messebauer zur Auflage, einen Betrag in Höhe von 800 Euro an einen Verein für die Beratung von Mädchen zu überweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.