Strafe für 1860-Ultras:In der Hölle der Löwen

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  • Nach dem kleinen Derby vor einem Jahr attackierten zwei Löwen-Fans einen Fan des FC Bayern und rissen ihm die Fan-Kleidung vom Leib.
  • Wegen gemeinschaftlichen Raubes wurden sie dafür zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
  • Allerdings räumte ihnen die Justiz die Chance auf eine mildere Strafe ein: Wenn die Löwen-Fans einen Einkauf im FC-Bayern-Fanshop machen.

Von Christian Rost

Sie hatten die Wahl zwischen Pest und Cholera, dann haben sich zwei Fans des TSV 1860 aber doch entschlossen, in einem Shop des verhassten FC Bayern einzukaufen. Jeweils eine Jacke, ein T-Shirt und noch ein paar andere Fanartikel als Dreingabe besorgten Robert O. und Benedikt S. für einen Bayern-Fan, dem sie nach einem kleinen Derby vor einem Jahr dessen Fankluft heruntergerissen und geraubt hatten. Das Münchner Amtsgericht verurteilte die beiden im März zu je 15 Monaten Haft - und bot ihnen noch eine Chance, um den Knastaufenthalt herumzukommen: In einem Täter-Opfer-Ausgleich sollten sie den Bayern-Fan neu einkleiden.

Bei der Berufungsverhandlung am Mittwoch am Landgericht erschienen der 27-jährige Bäckergeselle O. und der 23-jährige Erzieher S. nun mit Einkaufstaschen, wobei sie die beiden Tüten mit dem FC Bayern-Emblem in eine große Aldi-Tüte gestopft hatten. Mit Bayern-Tüten durch die Stadt zu laufen, das ging dann doch nicht für die Sechzger-Fans.

Auch sonst zeigten sie sich vor der Berufungskammer unter dem Vorsitz von Arthur Schnorfeil geläutert: Sie legten, anders als noch am Amtsgericht, Geständnisse ab und beteuerten, der Übergriff auf den 20-jährigen Bayern-Fan aus Feuchtwangen am 12. August 2014 tue ihnen sehr leid. Das Opfer hatte die Entschuldigung schon im Vorfeld der Gerichtsverhandlung angenommen und erschien zum Termin selbst nicht, weil er im Urlaub ist. Die Fanartikel erhält er nun per Post.

Welche Strafe die Löwen-Fans nun bekommen

O. und S. hatten ihn zusammen mit einem dritten Sechzger-Fan, dessen Identität sie nicht preisgaben, nach dem Spiel des FC Bayern II gegen den TSV 1860 München II vom Grünwalder Stadion aus verfolgt. Die Angeklagten gaben als Grund an, ihn fälschlicherweise für einen Rädelsführer der Bayern-Ultras gehalten zu haben, was angesichts der noch sehr jugendlichen Erscheinung des Opfers nicht besonders glaubhaft wirkte.

Am Hauptbahnhof bekamen sie ihn zu fassen, zogen ihm die Fanjacke aus, zerrissen sein Bayern-T-Shirt, nahmen ihm seinen Strohhut mit Bayern-Emblem ab und drohten, das sei ihr Revier: Wenn er hier noch einmal so rumlaufe, bekomme er "ein paar aufs Maul". Polizisten wurden auf den halbnackten Bayern-Fan aufmerksam und nahmen S. und O. fest.

Von ihrem Verein bekamen sie Stadionverbote. Das Gericht gestand ihnen nun Bewährungsstrafen zu: zehn Monate für O. und zwölf für S.

© SZ vom 06.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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