Inning am Ammersee:Zwei Jahre Knast für Waffennarr

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Panzerfaust, MPs und Pistolen: Ein Inninger schoss im Rausch seiner Nachbarin ins Bein. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Armin Greune

Weil er seiner Nachbarin mit einem Revolver in den Unterschenkel geschossen hat, ist ein 40-Jähriger, der nun in der Gemeinde Wörthsee lebt, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seiner Aussage, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als er die Waffe wieder sichern wollte, schenkte das Starnberger Schöffengericht gestern keinen Glauben: Der Angeklagte hatte sich nicht erst in der Verhandlung als erfahrener Schütze und regelrechter Waffennarr erwiesen.

Der junge Mann muss insgesamt 37 Tage in Stadelheim absitzen. Da er zwei Geldstrafen nicht bezahlte, war er untergetaucht. (Foto: dpa)

Nach der Tat stellte die Kripo in der Inninger Wohnung des 40-Jährigen ein umfangreiches Arsenal sicher: Unter den rund 500 beschlagnahmten Gegenständen befanden sich drei Gewehre, drei Pistolen, zwei Maschinenpistolen, eine Armbrust, eine Panzerfaust sowie jede Menge Messer und Munition. Ein Großteil der Waffen war freilich längst unbrauchbar; für die meisten anderen ist der Besitz erlaubnisfrei, obwohl sie lebensgefährlich sein können, wie ein als Zeuge geladener Kripobeamter erläuterte.

Doch außer der Tatwaffe - ein scharfgemachter Gasrevolver- erfüllte nur noch ein Repetiergewehr den Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes. Deshalb stellte das Gericht das Verfahren in diesem Anklagepunkt ein: Gegenüber der gefährlichen Körperverletzung wäre er beim Strafmaß kaum ins Gewicht gefallen. Das gleiche galt für sechs LSD-Trips, die der Angeklagte offenbar jahrelang aufbewahrt und vergessen hatte.

Am Tattag, dem 5. Februar vergangene Jahres, hatte er sich mit legalen Drogen betäubt und unter anderem eine ganze Flasche Wodka getrunken - worauf seine Freundin nach einem lautstarken Streit die gemeinsame Wohnung verlassen hatte. Gegen Mitternacht schlief er mit 2 bis 2,3 Promille Alkohol im Blut, als sich seine 64-jährige Nachbarin vorsichtig rufend dem Haus näherte: Sie wollte seinen entlaufenen Hund zurückbringen, den sie winselnd in ihrem Garten entdeckt hatte.

Der Täter gab an, sie sei so plötzlich im Schlafzimmer aufgetaucht, dass er erschrocken nach dem Revolver gegriffen habe. Die 64-Jährige freilich sagte aus, sie sei ängstlich vor der geöffneten Haustür stehen geblieben: Schließlich hatte der 40-Jährige ein Warnschild mit einem dem Bild eines Revolvers am Gartentor aufgestellt und war in der Nachbarschaft dafür bekannt, im Rausch auszurasten. Als der Mann sie mit harschen Worten aufforderte, zu verschwinden, habe sie sofort umgedreht und sich "schnellen Schrittes" entfernt. "Da merkte ich, wie mein Hosenbein feucht war und spürte einen ganz leichten Schmerz", sagte das Opfer. Im Krankenhaus stellte sich heraus, dass eine Kugel sieben Zentimeter tief in der Wade steckte.

Der 40-Jährige war erst vier Monate vor dem Schuss wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dies war der Hauptgrund, warum er nun eine Gefängnisstrafe erhielt. Um seine Alkoholprobleme dauerhaft in den Griff zu bekommen, ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Dorthin darf er frühestens umziehen, wenn er sechs Monate Haft verbüßt hat. Das Arsenal will er nun verkaufen, um zu Geld zu kommen. Seinem Opfer hat er schon 5000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

© SZ vom 18.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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