Prozess in München:Gericht lehnt Asylantrag von US-Soldaten ab

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André Shepherd, hier vor dem Verwaltungsgericht München, meldete sich freiwillig für die US-Armee, dann kamen ihm Zweifel am Irak-Krieg. (Foto: dpa)
  • Der US-Soldat André Shepherd erhält kein Asyl in Deutschland.
  • Er war 2007 aus seiner Kaserne in Ansbach geflohen, um einem zweiten Irak-Einsatz zu entgehen.

Der desertierte US-Soldat André Shepherd ist mit seinem Asylantrag vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fahnenflucht des Klägers nicht das letzte Mittel darstellte, um nicht an der Begehung von Kriegsverbrechen beteiligt zu werden, teilte Sprecher Florian Huber am Donnerstag mit.

Shepherd habe sich trotz seiner moralischen Zweifel nicht mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt und auch sonst keine Versuche unternommen, etwa eine Entlassung zu bewirken.

US-Soldat im Chiemgau
:"I never regretted meine Entscheidung"

André Shepherd aus Ohio meldet sich freiwillig zur Army, doch ein Irak-Einsatz weckt Zweifel in ihm. Er taucht im Chiemgau unter, stellt als erster US-Soldat einen Asylantrag in Deutschland und kämpft nun vor Gericht dafür, dass er bleiben darf - "bei meinem See und meinen Bergen".

Von Sarah Kanning

Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht noch bis in die Abendstunden hinein verhandelt, ohne dass ein Ergebnis absehbar war. In der Anhörung setzte es allerdings einen anderen Schwerpunkt, als es einige Beobachter, unter anderem Shepherds Rechtsanwalt Reinhard Marx, erwartet oder erhofft hatten: Nicht mögliche US-Kriegsverbrechen im Irakkrieg, sondern Shepherds Beweggründe für den Eintritt in die Armee und die spätere Desertion standen im Fokus des Gerichts um den Vorsitzenden Richter Josef Nuber.

Man habe sich viel Zeit genommen, um die Frage zu klären, ob Shepherds "Vorbringen glaubhaft ist, mit seinen moralisch-ethischen Zweifeln", sagte Nuber zum Abschluss des Verhandlungstages.

Intensiv befragte das Gericht den 39-Jährigen, warum er trotz seiner Zweifel zweimal seinen Vertrag als aktiver Soldat verlängert habe statt in den Status als Reservist überzuwechseln. Shepherd betonte, er habe sich nach seinem Einsatz in einer psychisch labilen Phase befunden. Zugleich habe er gehofft, aufgrund der Umstrukturierung seiner Einheit im aktiven Dienst vor Kriegseinsätzen besser gefeit zu sein als in einer Rolle als Reservist, der jederzeit an beliebige Orte abkommandiert werden könne.

Shepherd war 2007 von seinem US-Stützpunkt in Bayern geflohen, um einem weiteren Einsatz im Irak-Krieg zu entgehen. Er berief sich auf Gewissensgründe und beantragte Asyl in Deutschland. Die Behörden lehnten den Antrag jedoch ab. Shepherd zog daher vor das Verwaltungsgericht in München.

Das Gericht hatte das Verfahren im Jahr 2013 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung von Vorschriften im EU-Flüchtlingsrecht vorgelegt. Eine drohende Freiheitsstrafe oder die Entlassung aus der Armee könnten nicht als Asylgründe im Sinne des europäischen Rechts gelten, urteilte das EuGH.

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