Prozess in München:Gast stirbt an Überdosis Liquid Ecstasy

Lesezeit: 1 min

Sie sollen einem betrunkenen Gast eine tödliche Dosis Liquid Ecstasy verabreicht und ihn in einem Einkaufswagen aus der Wohnung gebracht haben. Zwei Männer stehen deswegen in München vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Mord durch Unterlassen vor.

  • Zwei Männer stehen in München vor Gericht, weil sie einem betrunkenen Gast eine tödliche Dosis Liquid Ecstasy verabreicht haben sollen.
  • Die Anklage lautet Mord durch Unterlassen: Die Männer sollen den Mann erst aus der Wohnung geschafft haben, bevor sie den Notarzt riefen.

"Ich hatte Angst, er könnte sich verätzt haben"

Zwei Männer im Alter von 22 und 37 Jahren stehen seit Dienstag vor dem Landgericht München. Sie sollen einem Gast eine tödliche Dosis Liquid Ecstasy zu trinken gegeben haben, bestreiten aber den Vorwurf des Mordes durch Unterlassen. Nach Angaben ihrer Anwälte war den beiden drogenerfahrenen Männern nicht klar, dass das bereits betrunkene Opfer an der Droge Liquid Ecstasy sterben konnte.

Die unverdünnte Substanz sei von einem anderen Partygast im Haus des 37-Jährigen liegen gelassen worden, erklärten die Verteidiger. Der junge Mann trank damals aus der Flasche, lief blau an und atmete nur noch schwach. "Ich hatte Angst, er könnte sich verätzt haben", ließ der 22-Jährige durch seine Anwältin vortragen. Deshalb hätten sie den jungen Mann angefleht, sich zu erbrechen, doch dieser habe nur gelacht, bevor er das Bewusstsein verlor.

Was der Staatsanwalt den Angeklagten vorwirft

Laut Staatsanwaltschaft brachten die Angeklagten ihn in einem Einkaufswagen aus der Wohnung, bevor sie den Notarzt riefen und behaupteten, sie hätten den Sterbenden auf der Straße gefunden. Auch dies bestreiten die beiden Männer: Das sei die Idee der übrigen Anwesenden gewesen, die dann auch den Notarzt gerufen hätten. Das Opfer starb schließlich im Krankenhaus.

"Die beiden Angeklagten haben erkannt, dass sich das Opfer in einem akut und konkret lebensbedrohlichen Zustand befand und - um zu überleben - sofortiger notfallmedizinischer Hilfe bedurft hätte", erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei unverzüglicher Verständigung des Rettungsdienstes "hätte das Opfer gerettet werden können".

Doch die beiden Angeklagten hätten das Opfer aus Angst vor einer Strafverfolgung aus der Wohnung gebracht und erst dann den Notruf betätigt. Die Angeklagten wurden fünf Wochen später wegen einer anderen Straftat gefasst. Sie sollen versucht haben, Schulden aus einem Drogengeschäft durch Entführung des Schuldners und Todesdrohungen einzutreiben. In diesem Fall wird ihnen und einem mitangeklagten Komplizen erpresserischer Menschenraub und versuchte schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

© SZ.de/dpa/lime - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: