Mit massiven Vorwürfen hat eine enttäuschte Kundin in sozialen Netzwerken ein Münchner Friseurgeschäft jahrelang angegriffen. Nun hat das Landgericht München I sie dazu verurteilt, das zu unterlassen. Die Kundin muss auch jeglichen Schaden ersetzen, der durch diese Veröffentlichungen der Friseurin entstanden ist oder noch entstehen wird.
Amtsgericht:Friseursalon klagt gegen vernichtende Online-Bewertung
Die Friseurin habe ihre Haare "ruiniert": Eine Kundin macht ihrem Zorn im Internet Luft. Vor Gericht geht es auch um die Frage: Was ist mit einem angeblichen Beweisvideo?
Das Gericht hat zugleich auch die Friseurin verurteilt, alle ohne Einwilligung dieser Kundin mit einer Videoüberwachung im Laden aufgezeichneten Bilder zu löschen. Diese Aufnahmen hatte die Geschäftsfrau als Gegenbeweis zu den Vorwürfen vorgelegt. Beide Frauen hatten sich gegenseitig verklagt.
Was das Gericht zu den Behauptungen sagt
Die 46 Jahre alte Kundin, die sich und ihren Mann als "Haarfetischisten" bezeichnet, will vor ihrer Hochzeit frisurtechnisch in diesem Friseursalon völlig ruiniert worden sein. Es dauere mindestens vier Jahre, bis alles wieder nachgewachsen sei. Ihren Schaden beziffert die Frau mit 15 000 Euro. All das hat sie in diversen Online-Portalen drastisch geschildert.
Der Richter der 9. Zivilkammer sagt nun: "Die Behauptungen sind nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts unwahr und verletzen damit die Klägerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ebenso wie in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb."
Warum der Richter der Selbstbezeichnung "Haarfetischisten" nicht glaubt
Der Angabe, "Haarfetischisten" zu sein, glaubte der Richter auch nicht. Die Aussage, ihre Haare seien ihr Heiligstes, sei nicht damit in Einklang zu bringen, dass sie unmittelbar vor ihrer Hochzeit einen Friseursalon aufsuchte, bei dem sie zwei Jahre lang nicht war. Und ihr Mann, angeblich ebenfalls Haarfetischist, habe nicht einmal das Haar seiner Frau korrekt beschreiben können. Die Schilderung der Kundin sei "von übertreibenden und verzerrenden Darstellungen geprägt und nicht glaubhaft", meint der Richter.
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Die Kundin habe aber einen Anspruch darauf, dass die im Salon von ihr aufgezeichneten Bilder gelöscht werden - mehr aber auch nicht. Die Videoüberwachung diene zum Schutz vor Einbrechern - Hinweisschilder gebe es an den Türen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.