Amtsgericht:Friseursalon klagt gegen vernichtende Online-Bewertung

Lesezeit: 2 min

  • Eine Münchnerin will 15 000 Euro von einem Friseursalon, weil sie sich schlecht behandelt fühlt.
  • Die Frau hat auf einer Online-Plattform eine vernichtende Kritik geschrieben.
  • Beide haben sich wechselseitig verklagt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch, München

Wenn es um ihr Haar geht, gibt eine Münchnerin keinen Pardon: 15 000 Euro Sachschaden kreidet die Frau einem Friseurgeschäft in Obermenzing an - "von dem seelischen Schaden ganz zu schweigen". Fast zwei Jahre lang ärgert sich die Kundin nun schon über ihre Hochzeitsfrisur, und sie veröffentlichte vernichtende Kritiken in sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen. Darüber ist ein ebenso skurriler wie erbitterter Streit entbrannt. Die Friseurin nämlich weist alle Vorwürfe zurück und legt als Beweis Bilder vor, die eine Videokamera im Laden gemacht hat.

Insgesamt vier Kameras sind in dem Salon installiert. Darüber empört sich die Kundin, sie verlangte die sofortige Löschung des Films. Und die Friseurin will im Gegenzug, dass die Kritiken im Internet gelöscht werden. Nun haben sich beide gegenseitig vor dem Landgericht München I verklagt. Am Montag wurde der Fall verhandelt.

"Mit den ausgefransten, verschnittenen Haaren musste ich auch noch heiraten"

"Ich bin 46 Jahre hatte fast 70 cm gleich langes, gesundes, schönes Haar und noch 6 Tage bis zur Hochzeit", schilderte die Münchnerin im April 2014 in einem internationalen Bewertungsportal. "1000x habe ich gesagt, dass nur 1 cm geschnitten werden soll." Die Inhaberin habe ihr aber "bis zu 15 cm" abgeschnitten, außerdem ein Drittel der Haare "in undefinierbarer Weise abgeschoren". Ihre Frisur sehe nun "total ausgefranst, löchrig und dünn" aus. Und: "Mit den ausgefransten, verschnittenen Haaren musste ich auch noch heiraten." Sie wisse nicht, ob sie sich "übergeben oder heulen soll. Schlafstörungen, Probleme mit dem Magen sind die Folge". Es dauere mindestens vier Jahre, bis alle abgeschorenen Haare nachgewachsen seien.

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Nachdem die Inhaberin des Salons persönlich ihre Haare "ruiniert" habe, sei ihr eine Haarverlängerung angeboten worden - "und ich soll die Kosten übernehmen." Die Kundin schreibt weiter, der Salonmanager habe ihr und ihrem Mann sogar gedroht. "Derweilen hat er selbst damit geprahlt, dass 4 Videokameras in dem Salon installiert sind und alles aufgenommen wurde."

Das Video wurde gelöscht - aus Datenschutzgründen

Der Richter der 9. Zivilkammer stellte fest, dass die Bewertungen sowohl Meinungsäußerungen wie auch Tatsachenbehauptungen enthielten. "Und wo ist nun das Video?", fragte er. Zur allgemeinen Verblüffung war die Antwort: gelöscht - aus Datenschutzgründen. Es existierten nur noch einzelne Bilder daraus. Die Kameras seien auch nur an den Vorder- und Hintertüren angebracht und zwar wegen Einbrechern; im Laden hänge ein entsprechender Hinweis.

Ob man solche Aufnahmen als Beweismittel überhaupt verwenden dürfe, fragte der Richter in die Runde - und gab gleich selbst die Antwort: "Da können Sie sich viel rumstreiten." Er persönlich gehe nicht von einem Verwertungsverbot aus, "aber auch darüber kann man streiten". Die Kundin erklärte, dass sie schon den bayerischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet habe. Von beiden Seiten werde "mit viel Herzblut" gestritten, versuchte der Richter zu beschwichtigen. Ob man sich nicht einigen könne? Denn das Video sei bereits gelöscht, ob nun vielleicht auch die Einträge gelöscht werden könnten?

Die Antwort war Kopfschütteln. Der Anwalt der Friseurin sagte, dass ein Sachverständiger doch feststellen könne, ob die Haare wirklich "kaputt" seien. "Wenn einem nur die Frisur nicht gefällt, ist das natürlich etwas anderes." Er stuft die Internetveröffentlichungen als "Schmähkritik" ein. Die Anwältin der Kundin erklärte im Gegenzug die vier Videokameras für "unverhältnismäßig". Die Kundin deutete an, dass sie offenbar extra auf einen Platz gesetzt worden sei, den die Kameras gut erfassen könnten. Das Gericht will Mitte Dezember das Urteil verkünden.

© SZ vom 20.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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