Sonnenschein, frische Landluft und makellose Bauernhof-Idylle - und mittendrin: Büroangestellte, die sich in skurrilen Disziplinen wie Heugabel-Zielwerfen, Gummistiefelweitschießen oder Traktor-Parcoursfahren messen. Das verspricht die Münchner Eventagentur VBA Events in ihrer "Bauernhof-Olympiade". Firmen können das Programm buchen, um ihre Teamfähigkeit zu trainieren.
Vom friedvollen olympischen Geist merkt man am Donnerstagmorgen im Oberlandesgericht München wenig. Denn VBA-Chef Nico Lindner sieht sich zum wiederholten Mal mit einer Unterlassungsklage des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) konfrontiert. Der Vorwurf lautet, er benutze den Namen Olympiade unrechtmäßig. Wieder einmal, denn für Lindner zieht sich der Rechtsstreit seit eineinhalb Jahren hin. Im Mai hatte das Landgericht München I die Klage in erster Instanz zurückgewiesen.
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Das NOK vermarktet zu seiner eigenen Finanzierung das Symbol der olympischen Ringe und die olympischen Begriffe. Dafür werden sogenannte Partnerverträge mit Unternehmen geschlossen. Im Gegenzug achtet das NOK darauf, dass die Rechte exklusiv bleiben und Begriffe und Symbole nicht ungefragt verwendet werden. Genau das wirft das NOK Nico Lindner aber vor. Lindner nutze die olympische Bezeichnung "Olympiade", um damit Werbung für seine Veranstaltungen zu betreiben. Somit profitiere er vom "guten Ruf der Olympischen Spiele als perfekt organisierter Sportveranstaltung" - ohne dafür Lizenzgebühren zu bezahlen.
In Streitfällen gibt das Olympiaschutzgesetz den rechtlichen Rahmen vor. Dort heißt es unter anderem, dass eine Rechtsverletzung etwa dann vorliegt, wenn die Wertschätzung der Olympischen Spiele beeinträchtigt oder ausgenutzt wird. Das Gericht spricht hier von einem Imagetransfer. Grundsätzlich soll damit unterbunden werden, dass werbetreibende Unternehmen von einem Großereignis profitieren, ohne selbst Sponsor zu sein.
Ob das bei Schubkarrenrennen, Hufeisenzielwerfen und Wettsägen der Fall ist? Nicht, wenn es nach der Auffassung des 29. Senats des Oberlandesgerichts geht. Allein die Bezeichnung Bauernhof-Olympiade genüge nicht, um einen Imagetransfer festzumachen, sagt der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Durch den Begriff würde ein spielerisch-sportliches Event assoziiert und nicht unmittelbar ein Bezug zu den offiziellen Olympischen Spiele hergestellt. "Das Wort Olympiade gehört zum allgemeinen Sprachgebrauch", sagt der Richter und bestätigt damit die Auffassung des Landgerichts. Das Wort "Bauernhof-Olympiade" beschreibe bloß, worum es geht. Dadurch nehme der olympische Begriff keinen Schaden und würde auch nicht zu Werbezwecken ausgenutzt, so Müller.
Der Anwalt des NOK, Ralf Alexander Schäfer, will das nicht so stehen lassen. Auf der Homepage von VBA Events werde mit den Formulierungen "hervorragendes Team" und "perfekte Organisation" geworben. "All das sind Synonyme für die perfekt organisierten Olympischen Spiele", so der Anwalt. "Da scheinen mir die Umstände bei einer Bauernhof-Olympiade doch andere", hält Richter Müller dagegen. Der Gesetzgeber sehe nicht vor, den Begriff Olympiade zu monopolisieren. Er sei lediglich unter besonderen Umständen geschützt. Im Fall der Bauernhof-Olympiade könne er diese nicht erkennen. So weist das Oberlandesgericht in zweiter Instanz die Klage ab. Lindner darf seinen Wettkampf also auch weiterhin Olympiade nennen. Wenig sportlich nimmt es der Kläger. "Das werden wir noch in dritter Instanz klären müssen", kündigt Schäfer an.