Prozess:Der Vater bleibt auf ewig anonym

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  • Eine 32-Jährige will vor Gericht erstreiten, die Identität ihres biologischen Vaters erfahren zu dürfen, mit dessen Samen ihre Mutter schwanger geworden war.
  • Die Gerichte sind sich seit langem einig darin, dass so genannte "Spenderkinder" dieses Recht haben.
  • Der Arzt, der die Samenspende organisierte, hatte den Spendern jedoch Anonymität zugesichert - und ist mittlerweile verstorben.

Von Stephan Handel, München

Vier Stunden dauert die Verhandlung, und dass am Ende zwar eine Entscheidung herauskommt, aber keine befriedigende, zeigt nur eins: Es gibt Dinge, die kann auch das wohlmeinendste Gericht nicht lösen. Miriam K. wird weiterhin mit der Ungewissheit leben müssen, wer ihr leiblicher Vater ist.

Miriam K. ist 32 Jahre alt, woraus sich ergibt, was da verhandelt wird vor der 9. Kammer des Landgerichts München I: Ihre Eltern, die damals in Dachau wohnten, konnten auf natürlichem Weg keine Kinder zeugen, deshalb wandten sie sich an den Arzt Guido Mutke, der seine Praxis in der Drygalski-Allee betrieb. Mutke war einer von wenigen Ärzten in Deutschland, die damals die heterologe Insemination anboten, also die künstliche Befruchtung mittels der Samenspende eines fremden Mannes.

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Nach mehreren Versuchen - "mehr als fünf, weniger als zehn", sagte die Mutter in der Gerichtsverhandlung - klappte es, Petra K. wurde schwanger. Von da an ging alles seinen natürlichen Gang. Erst vor zwei Jahren erfuhr Miriam K., auf welche Weise sie ins Leben gekommen war. Nun möchte sie mehr wissen: wer denn ihr biologischer Vater war, wer die Samenspende abgab, die letztlich bei ihrer Zeugung Verwendung fand.

Die Gerichte sind sich seit Langem einig darin, dass so genannte "Spenderkinder" dieses Recht haben. Das Problem bei Miriam K. ist allerdings: In der Praxis des Doktor Mutke wurde den Spendern seinerzeit Anonymität zugesichert. Mutke selbst ist im Jahr 2004 gestorben, so dass sich zusätzlich die Frage stellte, gegen wen denn eigentlich geklagt werden kann. Da traf es sich gut, dass Mutke seinerzeit den Ansturm auf seine Praxis nicht mehr alleine bewältigen konnte. Für den Fall seiner Verhinderung - und weil es ja schnell gehen musste, wenn die Patientin ihre fruchtbaren Tage erreicht hatte - half deshalb ein junger Kollege aus, der erst wenige Jahre zuvor seine eigene Praxis eröffnet hatte, nur ein paar hundert Meter entfernt von der Mutkes.

Der Mediziner war zu jener Zeit Mitte 30. Heute ist er ein Herr von 73 Jahren und der Beklagte - der "gerne helfen würde", es jedoch nicht könne, wie er sagt. Er habe keine Akten geführt über die Patientinnen, die Mutke ihm geschickt habe. Sowieso habe der ihm nur eine Code-Nummer mitgeteilt, das sei die Nummer der Samenspende gewesen, die Mutke für die jeweilige Frau ausgesucht habe. Welcher Spender sich hinter der Nummer verbarg, das habe nur Mutke gewusst, und der habe das alles streng geheim gehalten.

Das bestätigt auch eine ehemalige Mitarbeiterin Mutkes, die auch einen leicht skurrilen Einblick in die Praxis der Sperma-Spende Anfang der 80er-Jahre gab: Unten auf der Straße habe es eine Telefonzelle gegeben, da hätten die Spender angerufen, es drei Mal klingeln lassen, so dass die Angestellten wussten: Da kommt wieder einer. Der Mann sei aber dann von Mutke selbst an der Tür empfangen und zur Toilette geleitet worden, wo er seine Spendentätigkeit zur Vollendung brachte.

Sie, die Angestellten, hätten die Männer nie gesehen, alle Unterlagen habe Mutke in einem Tresor verwahrt. Später, so die Zeugin, habe sie ihren früheren Chef noch zwei Mal getroffen - beide Male habe ihr der erzählt, dass er mit seinem Eintritt in den Ruhestand alle Papiere vernichtet habe, so sein Versprechen haltend, dass die Spender anonym bleiben durften. Der Beklagte berichtete, wie seine Vertreterdienste für den älteren Kollegen denn aussahen, für die damals pro Insemination 30 Mark bekam.

Von da an wurde es juristisch im Gerichtssaal: Welche Funktion er denn eigentlich gehabt habe und ob er nicht verpflichtet gewesen wäre, eine eigene Dokumentation zu führen? Nein, fand die Kammer unter Vorsitz von Peter Lemmers: "Wie will man das nennen, was Sie gemacht haben? Erfüllungsgehilfe?" Jedenfalls ist ihm nicht vorzuwerfen, dass er keine Aufzeichnungen geführt hat. Mehr noch: "Das Gericht ist überzeugt, dass der Beklagte keine Kenntnis von der Identität der Spender hatte." Das Urteil wird am Donnerstag verkündet werden. Aber eines ist klar: Vom beklagten Mediziner wird Miriam K. nicht erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Offenbar gibt es niemanden mehr, der ihr weiterhelfen kann.

© SZ vom 20.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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