München/Taufkirchen:Autobahn-Demo ausgebremst

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Verbot der Kundgebung gegen Lärm auf der A 995 bleibt bestehen

Die am kommenden Montag geplante Demonstration auf der Giesinger Autobahn darf nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht München lehnte am Donnerstag einen Eilantrag der Taufkirchner Ortsverbände von SPD und Grünen ab, die eine Klage gegen das Verbot des Landratsamtes eingereicht hatten. Die Behörde hatte den Veranstaltern untersagt, die Fahrbahnen der A 995 am 27. Juni zwischen den Anschlussstellen Taufkirchen-West und Oberhaching zu sperren, um am frühen Abend eine Stunde lang auf der Autobahn für besseren Lärmschutz zu demonstrieren. Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung der Argumentation des Landratsamtes, das durch eine Sperrung der Bundesfernstraße eine zu große Beeinträchtigung des Straßenverkehrs sieht; zudem wurde das Verbot mit einer Gefährdung der Sicherheit begründet.

Die Taufkirchner Gemeinderäte Matteo Dolce (SPD) und David Grothe (Grüne) hatten den Bescheid des Landratsamts nicht akzeptieren wollen, da sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Frage gestellt sahen. Vom Gericht erwarteten sie daher auch ein deutliches Signal, ob Autobahnen tatsächlich als demonstrationsfreie Räume anzusehen sind. Diese Frage hat die Kammer in ihrer Begründung allerdings gar nicht grundsätzlich geklärt. Sie schreibt aber, dass die Nutzung solcher Straßen "nur in Ausnahmefällen" in Betracht komme. Die Richter sind allerdings überzeugt, dass Straßen mit überörtlicher Bedeutung - zu denen sie auch die A 995 zählen - in weitaus geringerem Umfang als innerörtliche Straßen und Plätze "der öffentlichen Kommunikation gewidmet" seien. Das heißt: Demonstriert werden soll innerorts, "hier würden Forderungen einem allgemeinem Publikum zu Gehör gebracht", so das Gericht weiter. Auf der A 995 hingegen sei das weitgehend unmöglich. Es bestehe kein Sichtkontakt zur Wohnbebauung, der kommunikative Prozess mit Dritten trete in den Hintergrund. Aus diesem Grund gehen die Richter davon aus, dass es den Veranstaltern mit einer Versammlung auf der Autobahn vor allem darum geht, möglichst öffentlichkeitswirksam ihre Forderungen geltend zu machen.

Matteo Dolce nannte die Entscheidung "enttäuschend". Es sei schade, dass damit das Signal gegeben werde, die Belange der Autofahrer würden höher angesehen als der Lärmschutz und das Versammlungsrecht. David Grothe zeigt sich von der Entscheidung "nicht riesig überrascht". Gleichwohl findet er die Begründung des Gerichtes "sehr seltsam": "Man will den Autofahrern die Autobahn nicht wegnehmen und opfert stattdessen die Versammlungsfreiheit."

Ganz absagen wollen die Veranstalter ihre Demo dennoch nicht: Das Treffen am Montag von 18 Uhr an auf dem Waldparkplatz nahe der Autobahnauffahrt Taufkirchen-West findet statt.

© SZ vom 24.06.2016 / hilb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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