Gericht:Mutmaßlicher Islamist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

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Samir A. wurde am Flughafen München festgenommen. (Foto: dpa)
  • Samir A. ist wegen versuchter Ausreise in ein Terrorcamp zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
  • Der 27-Jährige wollte sich nach Auffassung des Gerichts dem bewaffneten Kampf gegen das Assad-Regime anschließen.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert.

Von Andreas Salch

Der mutmaßliche Islamist Samir A. aus Neuperlach ist vom Landgericht München I zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Staatsschutzkammer unter Vorsitz von Richter Norbert Riedmann wollte der 27-Jährige über die Türkei nach Syrien reisen, um sich dort einer Organisation im bewaffneten Kampf gegen das Assad-Regime anzuschließen.

Staatsanwalt Florian Weinzierl hatte fünf Jahre Haft wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen gefordert. Samir A.s Verteidiger, Rechtsanwalt Adam Ahmed, plädierte für einen Freispruch. Die vorliegende Beweislage reiche für eine Verurteilung nicht aus, so Ahmed.

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Samir A. war Anfang Oktober vergangenen Jahres am Münchner Flughafen bei der Ausreisekontrolle festgenommen worden. Drei Monate zuvor, Ende Juni, war er erstmals in Türkei gereist. Bereits damals, so die Staatsanwaltschaft, habe sich der 27-Jährige, der keinen Schulabschluss hat und vor seiner Festnahme von Hartz IV lebte, im türkisch-syrischen oder im türkisch-irakischen Grenzgebiet einer dschihadistischen Gruppierung anschließen wollen. Die türkischen Behörden hatten A. jedoch die Einreise verwehrt, worauf er zurück nach München flog.

Samir A., der während des dreitägigen Prozesses keinerlei Angaben gemacht hatte, gab kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme über seinen Verteidiger eine Erklärung ab. Darin gab er die Reise im Juni in die Türkei zwar zu. Allerdings sei er in das Land gereist, um dort eine Koran-Schule zu besuchen, behauptete der Angeklagte. Seinem Mandanten, sagte Ahmed, sei die Einreise in die Türkei keineswegs verwehrt worden. Vielmehr sei dieser freiwillig zurückgekehrt. Im Oktober 2015 habe A. nur deshalb versucht, in die Türkei zu fliegen, weil er dort eine damals 18-Jährige heiraten wollte.

Staatsanwalt Florian Weinzierl ließ in seinem Plädoyer keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte sich in Wirklichkeit in Syrien einer bewaffneten Organisation habe anschließen wollen. Hierfür gebe es mehrere Indizien. Der Kampf in einer bewaffneten Organisation zum Sturz des Assad-Regimes sei der "treibende Gedanke" für den Angeklagten gewesen, wie aus abgehörten Telefongesprächen hervorgehe, sagte Weinzierl. Hinweise für eine verminderte Schuldfähigkeit bei Samir A., bei dem im Jahr 2012 eine Depression diagnostiziert worden war, sah der Anklagevertreter nicht.

© SZ vom 20.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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