Windkraft:Sturm im Wasserglas

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Der Vorstoß der bayerischen Staatsregierung, den Mindestabstand zu Windrädern auf 2000 Meter zu erhöhen, stößt im Landkreis auf massive Kritik. Die Bürgermeister wollen die gemeinsame Planung nicht ändern.

Von Robert Stocker

Vorreiter im Landkreis Dachau: Um das Windrad in Etzenhausen gab es einen langen Rechtsstreit zwischen dem Investor und der Stadt. (Foto: Jørgensen)

Das Bündnis für Dachau schlägt Alarm: Nach Ansicht der Wählergruppierung torpediert die Staatsregierung mit einer Gesetzesinitiative den Windkraftausbau und blockiert damit auch die künftige Energieversorgung der Stadt. Hintergrund der Kritik ist ein Vorstoß der Bundesländer Bayern und Sachsen, den Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung auf 2000 Meter zu erhöhen. In einem "Wind-Erlass" fordert die Staatsregierung die Genehmigungsbehörden auf, bei künftigen Planungen diese Vorgabe schon zu berücksichtigen. In einem offenen Brief appelliert Bündnis-Sprecher Michael Eisenmann an die Abgeordneten im Stimmkreis Dachau darauf hinzuwirken, dass der Freistaat "diese unsinnige Anweisung" wieder rückgängig macht. Nach Angaben des CSU-Landtagsabgeordneten Bernhard Seidenath soll die Bundesratsinitiative es den Ländern ermöglichen, selbst Mindestabstände zu Windkraftanlagen festzulegen.

Wie Bündnis-Sprecher Eisenmann weiter schreibt, würgt die Anweisung der bayerischen Staatsregierung den Ausbau der Windkraft in Bayern ab und fordert die Genehmigungsbehörden zum Rechtsbruch auf. Auch der Bayerische Städtetag und der Bund Naturschutz kritisieren die Gesetzesinitiative scharf. Sie sehen die Energiewende dadurch gefährdet. Städtetag-Vorsitzender und Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly warnte, dass dadurch den Kommunalpolitikern die Unterstützung bei der Umsetzung der Energiewende entzogen werde. Als "durchsichtigen Populismus" wertet Roderich Zauscher, Kreisvorsitzender des Bundes Naturschutz (BN), den Vorstoß des Freistaats. "Seehofer will damit Wählerstimmen gewinnen und der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich will seine Braunkohle weiter verkaufen", glaubt der Kreisvorsitzende des BN. Zauscher kann sich allerdings nicht vorstellen, dass die Gesetzesinitiative im Bundesrat eine Mehrheit findet. Bei einem Mindestabstand von 2000 Metern würden im Landkreis keine Konzentrationsflächen für Windräder übrig bleiben. Zauscher: "So bringt Seehofer nicht die gewünschten 1500 Windräder in Bayern zusammen."

Auch Altomünsters Gemeindechef und Bürgermeister-Obmann Konrad Wagner zweifelt, dass die Gesetzesinitiative des Freistaats umgesetzt wird. "Das ist ein Sturm im Wasserglas", sagte Wagner zur SZ. Der landkreisweite Teilflächennutzungsplan für Windkrafträder, der nach dem Rechtsstreit um die Etzenhausener Anlage nach den Vorgaben des Gerichts geändert wurde, soll nicht noch einmal aufgerollt werden. "Wir führen das Verfahren wie beschlossen weiter", sagte Wagner. Anfang September beginnt die Auslegung der Pläne, die bis Anfang Oktober dauert. Für den kaufmännischen Leiter der Stadtwerke Robert Haimerl ist es nicht verwunderlich, dass sich Investoren beim Bau von Windkraftanlagen noch zurückhalten. Der Vorstoß Bayerns, den Mindestabstand auf 2000 Meter festzulegen, sei symptomatisch für die Energiepolitik: "Das ist nur noch ein Hü und Hott. In der Energiepolitik geht es drunter und drüber." Man müsse jetzt die Wahlen abwarten und sehen, ob dann "vernünftige Bedingungen da sind". Die Genehmigungsfähigkeit sei für Investoren nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt müsse man sich die Frage stellen, ob die Anlagen auch rentabel sind. "Mal sehen, was die Referenzanlage in Etzenhausen bringt", sagt Haimerl. "Herr Gasteiger hat die wirtschaftlichen Erwartungen schon nach unten korrigiert." Es bleibe abzuwarten, welche Standorte im Landkreis überhaupt geeignet sind.

Für den CSU-Landtagsabgeordneten Bernhard Seidenath gilt das "Bayerische Energiekonzept" ohne Abstriche weiter. Demnach sollen bis 2021 zehn Prozent des Stroms aus Windenergie gewonnen werden. Die Initiative soll es Bundesländern ermöglichen, Mindestabstände zu Windrädern individuell festzulegen. Dies erlaube dezentrale Entscheidungen. Obergrenze für den Mindestabstand soll das Zehnfache der Anlagenhöhe sein.

© SZ vom 29.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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