Die neue Trinkwasserverordnung soll vor Bakterien schützen. Doch Vermieter und Gesundheitsamt rätseln, wie sie die Verordnung umsetzen sollen.
Keime im Duschwasser können gefährlich sein. Deshalb sollen die Verwalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern von nun an die Trinkwasser-Anlagen einmal im Jahr auf Legionellen untersuchen lassen. Diese Bakterien können schwere Lungenentzündungen verursachen. Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1. November in Kraft getreten ist, müssen Vermieter die sogenannten Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung überprüfen lassen. Als Großanlagen gelten Tanks mit mehr als 400 Litern oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern "nicht zirkulierendem" Inhalt. Explizit ausgeschlossen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Doch die Umsetzung der bereits im Mai beschlossenen Neuregelung ist noch nicht klar definiert.
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Mieter müssen die Kosten der Legionellenuntersuchung mittragen. (© AP)
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Also warten die Dachauer Vermieter und Eigentümer erst einmal ab. "Wir sind noch gar nicht drin in dem Thema", sagt Stadtbau-Geschäftsführer Hendrik Röttgermann. Allerdings betreffe diese Änderung auch die Mieter, denn die Kosten für die Untersuchung werden auf die Betriebskosten umgelegt. Es wird sich dabei allerdings nicht um "Riesenbeträge" handeln, sagt Röttgermann. Die Baugenossenschaft Dachau-Ost wartet auf eine offizielle Information vom Verband der Wohnungswirtschaft; sobald das Thema relevant sei.
Vermieter, zu deren Gebäuden eine Trinkwassergroßanlage gehört, müssen diese seit dem 1. November bei den Gesundheitsämtern melden. "Im Landkreis wären viele tausend Leute betroffen", sagt der Leiter des Dachauer Gesundheitsamtes. Doch Hans Bergemann ist recht froh, dass bisher nur wenige Anzeigen eingegangen seien. "Es gibt einfach keine Leute bei uns, die gerade nichts zu tun haben." Wer genau von der Drei-Liter-Regelung betroffen sein könnte, versuchen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerade heraus zu finden. Denn welcher Hauseigentümer wisse schon, wann auf welcher Strecke, bei welchem Durchmesser noch drei Liter Wasser im Rohr stehen? "Wie wird das berechnet?", fragt sich Bergemann. Allerdings sei es auch Quatsch, wenn jedes Gesundheitsamt eine eigene Auslegung habe. Daher wartet Bergemann sehnlichst auf die Vollzugsrichtlinie. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit konnte auf Anfrage der SZ nicht sagen, ob es diese bereits gebe. Das Problem liege auf Bundesebene.
Anlass für die neue Verordnung sind Legionellen. Das sind stabförmige Bakterien, die sich in stehendem Wasser in Leitungen oder Warmwasserspeichern vermehren können. Mit Legionellen belastetes Wasser zu trinken ist in der Regel unbedenklich. Gefährlich können die sogenannten Aerosole, eine Lösung feinster Wassertröpfchen in der Luft sein. Diese könnten etwa durch Brauseköpfe entstehen. Durch das Einatmen des Aerosols gelangen die Legionellen in die Lunge, was eine Lungenentzündung auslösen kann. Besonders gefährdet sind Menschen mit einem angegriffenen Immunsystem oder Raucher.
Die Umsetzung ist trotzdem richtig und wichtig", sagt Hans Bergemann. Ein bundesweiter Test des TÜV ergab, dass Leitungswasser in vielen öffentlichen Gebäuden mit Keimen belastet ist. Um festzustellen, wie die Belastung in Privathaushalten aussieht, ist die Trinkwasserverordnung neu verfasst worden. Denn Duschen sollte nicht gefährlich sein.
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(SZ vom 04.11.2011)
Bundespräsident Gauck in Jerusalem
Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei jährlich ca. 6000 Krankheitsfällen in Deutschland ist Legionellose ein zu beachtendes Problem. Sicherlich sind hier nicht alle Leitungssysteme betroffen. Doch gerade bei älteren Systemen ist diese Problematik nicht zu ignorieren.
Dabei gibt es mittlerweile für jegliche Situationen eine Lösung. Biofilme, die als Nährboden für Legionellen dienen können meist leicht beseitigt werden. Beispiel hierfür http://actides.de/actides-akut.html oder andere Anbieter machen diese Problematik eigentlich heutzutage obsolet. Umso verwunderlicher das diese Problematik heute noch besteht bzw. ignoriert wird.
Sicherlich ist dies kein großes Risiko aber ein vermeidbares. Ich sehe keinen Grund warum hier keine Prophlyaxe sinnvoll wäre. Ein Risiko weniger ist eben ein Risiko weniger.
meine Zahlen stammen vom RKI
http://www.rki.de/cln_162/nn_468478/DE/Content/InfAZ/L/Legionellose/LegionellenBGBl0209,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/LegionellenBGBl0209.pdf
und irgendwie hat es die Zeile mit der Sterblichkeit verschluckt.
Diese liegt bei ca. 7%, womit sich die 280 Todesfälle hochrechnen lassen.
PS: der Gesetzgeber führt als Motivation für die Änderung der Trinkwasserverordnung, die Legionellen-"Epidemie" (64 Fälle, 5 Tote) von Ulm anfang 2010 an. Schade nur, dass diese garnicht durch Warmwasser-Leitungen ausgelößt wurde , sondern durch Kühltürme eines Kraftwerks .......
Schön, wenn unreflektiert Studien verzapft werden. Legionellen sind meldepflichtig, daher halte ich mich nicht an die "Studien" von irgendwelchen Interessengruppen, wo ich nicht weiß, was für Motivationen die haben, sondern an die Auswertung der staatlichen Daten. Und da sieht die Sache wie folgt aus:
Inzidenz 0,5 pro 100.000 Einwohner => also 280 Todesfälle
Diese Zahlen differenzieren noch nicht zwischen nosokomialer (krankenhaus) und ambulant (dusche) erworbener Legionellose. Dann siehts nämlich noch absurder aus, dass die Privaten Haushalte mit mehren Hundert Millionen Euro belastet werden sollen. Insbesodnere wenn man bedenkt, dass in Krankenhäuseren auch durch intensives Testen das Ansteckungsrisiko mit Legionellen ja ganz offensichtlich auch nicht auf Null runtergeht.
Aktionismus pur,
die Lobbies freuts,
der Bürger zahlts.
Die Novelierte Trinkwasserverordnung bringt etwas Aufregung mitsich, dabei ist es garnicht schwierig diese zu verstehen. Der Gesetzgeber beruft sich auf Todesfälle im Frühjahr 2010 im Raum Neu-Ulm. Zum Kommentar von Herrn Soddeman ist zu sagen: der Vorschlag ist nicht schlecht , wurde schon Praxisbezogen diskutiert. In der Praxis lässt sich das nicht durchführen, bedenken wir die Rohrbrüche, das Leitungsnetz wurde gespült ein Depot im Netz aufgebaut, beim nächsten Rohrbruch ist das Depot futsch und Bakterien in der Leitung , dadurch hat der Gesetzgeber klar die Pflicht dem Hausbesitzer zugesprochen die Verantwortung ab Übergabepunkt Wassermesseinrichtung zu übernehmen. Herrn Bergemann Sorgen können nicht geteilt werden. Ganz einfach: Es sind die laufenden Meter vom Warmwasserbehälter bis zur letzten Entnahmestelle zu messen, mal Wasserinhalt der Leitung: Hinweis Gewinderohr 1/2 Zoll o,20 ltr, 3/4 Zoll 0,37 ltr, 1 Zoll 0,58 ltr. Kupferrohr: 12x1 0,079 ltr, 15x1 0,133, 18x1 0,201 ltr, 22x1 0,314 ltr Inhalt per laufender Meter. Fast in jedem Wassernetz sind Legionellen anzutreffen. Häuser die nur vom Besitzer bewohnt werden sind von der Anzeigepflicht befreit egal ob Ein-Zwei oder Mehrfamilienhaus sobald zwei Haushalte oder mehr im Haus wohnen greift die 3 Ltr oder 400 ltr Klausel. Schwieriger wird es wenn die Verordnung fortgeschrieben wird und ab 2013, Nitrate, Blei Zink Kupfer gemessen werden, die Grenzwerte liegen bei 0,001 dann wirds spannend, erinnern wir uns an die Gebäude die noch mit Bleileitungen ausgestattet wurden und die vielen Kupferleitungen, ich bin immer der Meinung es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Abwarten und Tee trinken
Der Bund muss sich darum kümmern, dass die Krankheitserreger Legionellen im Wasserwerk gefiltert werden. Dann gibt es das Warmwasserproblem nicht mehr. Genau das tut aber der Bund nicht, weil er den Wasserversorgungsunternehmen nicht auf die Füße treten will. Der Bund akzeptiert Straftatbestände, wenn er Krankheitserreger wie die lebensgefährlichen Legionellen im Trinkwasser duldet.
15.000 bis 30.000 Legionelleninfektionen und bis zu 4.500 Todesfälle im Jahr in Deutschland: Quelle CAPNETZ Studie: Jede/r 7. durch Legionellen infizierte stirbt an einer heftigen Lungenentzündung! Die Legionellen werden uns frei Haus geliefert – mit dem Trinkwasser! Im Trinkwasser Bayerns werden regelmäßig Legionellen nachgewiesen. Das wird in ganz Deutschland nicht anders sein. Technische Regeln zur Filterung und/oder Abtötung von Legionellen bei der Trinkwasseraufbereitung gibt es nicht. Die Regeln zur Elimination von Legionellen in Gebäudewassernetzen sind falsch bzw. unzureichend. Die in den technischen Regeln geforderte thermische Desinfektion und/oder Bestrahlung mit ultraviolettem Licht (UV-Bestrahlung) sind nicht oder nicht nachhaltig wirksam.
Die Lösung liegt in der Ultrafiltration des Trinkwassers schon im Wasserwerk für rund einen halben Euro je Person und Monat und in der anschließenden Desinfektion des Trinkwassers in den öffentlichen und privaten Leitungsnetzen mit unschädlichem Chlordioxid, dessen Gehalt im Wasser ein Depot aufbauen und erhalten und deshalb online gesteuert werden muss und kann. Zuvor sind die Wassernetze mit Spülverfahren von Biofilmen zu befreien und ggf. umzubauen.
Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann
soddemann-aachen@t-online.de
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