Süddeutsche Zeitung

Legionellen & Co:Krankmacher aus der Leitung

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Die neue Trinkwasserverordnung soll vor Bakterien schützen. Doch Vermieter und Gesundheitsamt rätseln, wie sie die Verordnung umsetzen sollen.

Matthias Pöls

Keime im Duschwasser können gefährlich sein. Deshalb sollen die Verwalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern von nun an die Trinkwasser-Anlagen einmal im Jahr auf Legionellen untersuchen lassen. Diese Bakterien können schwere Lungenentzündungen verursachen. Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1. November in Kraft getreten ist, müssen Vermieter die sogenannten Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung überprüfen lassen. Als Großanlagen gelten Tanks mit mehr als 400 Litern oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern "nicht zirkulierendem" Inhalt. Explizit ausgeschlossen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Doch die Umsetzung der bereits im Mai beschlossenen Neuregelung ist noch nicht klar definiert.

Also warten die Dachauer Vermieter und Eigentümer erst einmal ab. "Wir sind noch gar nicht drin in dem Thema", sagt Stadtbau-Geschäftsführer Hendrik Röttgermann. Allerdings betreffe diese Änderung auch die Mieter, denn die Kosten für die Untersuchung werden auf die Betriebskosten umgelegt. Es wird sich dabei allerdings nicht um "Riesenbeträge" handeln, sagt Röttgermann. Die Baugenossenschaft Dachau-Ost wartet auf eine offizielle Information vom Verband der Wohnungswirtschaft; sobald das Thema relevant sei.

Vermieter, zu deren Gebäuden eine Trinkwassergroßanlage gehört, müssen diese seit dem 1. November bei den Gesundheitsämtern melden. "Im Landkreis wären viele tausend Leute betroffen", sagt der Leiter des Dachauer Gesundheitsamtes. Doch Hans Bergemann ist recht froh, dass bisher nur wenige Anzeigen eingegangen seien. "Es gibt einfach keine Leute bei uns, die gerade nichts zu tun haben." Wer genau von der Drei-Liter-Regelung betroffen sein könnte, versuchen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerade heraus zu finden. Denn welcher Hauseigentümer wisse schon, wann auf welcher Strecke, bei welchem Durchmesser noch drei Liter Wasser im Rohr stehen? "Wie wird das berechnet?", fragt sich Bergemann. Allerdings sei es auch Quatsch, wenn jedes Gesundheitsamt eine eigene Auslegung habe. Daher wartet Bergemann sehnlichst auf die Vollzugsrichtlinie. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit konnte auf Anfrage der SZ nicht sagen, ob es diese bereits gebe. Das Problem liege auf Bundesebene.

Anlass für die neue Verordnung sind Legionellen. Das sind stabförmige Bakterien, die sich in stehendem Wasser in Leitungen oder Warmwasserspeichern vermehren können. Mit Legionellen belastetes Wasser zu trinken ist in der Regel unbedenklich. Gefährlich können die sogenannten Aerosole, eine Lösung feinster Wassertröpfchen in der Luft sein. Diese könnten etwa durch Brauseköpfe entstehen. Durch das Einatmen des Aerosols gelangen die Legionellen in die Lunge, was eine Lungenentzündung auslösen kann. Besonders gefährdet sind Menschen mit einem angegriffenen Immunsystem oder Raucher.

Die Umsetzung ist trotzdem richtig und wichtig", sagt Hans Bergemann. Ein bundesweiter Test des TÜV ergab, dass Leitungswasser in vielen öffentlichen Gebäuden mit Keimen belastet ist. Um festzustellen, wie die Belastung in Privathaushalten aussieht, ist die Trinkwasserverordnung neu verfasst worden. Denn Duschen sollte nicht gefährlich sein.

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Quelle:
SZ vom 04.11.2011
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