Eine Überraschung ist es längst nicht mehr: Das Landratsamt Dachau hat nun die Windkraftanlage auf dem sogenannten Hohen Berg nördlich des Dachauer Stadtteils Etzenhausen genehmigt. Das war spätestens seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts München zu erwarten gewesen, mit dem eine von der Stadt Dachau beantragte einstweilige Anordnung abgelehnt worden war, den Bauantrag ein Jahr zurückzustellen. Der Stadtrat hatte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause denn auch bereits vorsorglich beschlossen, gegen die Genehmigung des Windrads durch das Landratsamt zu klagen.
Das Landratsamt teilt mit, dass die Windkraftanlage an diesem Standort aufgrund der gesetzlichen Privilegierung zu genehmigen gewesen sei, da alle gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden und das Verfahren zur Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplans durch 14 Landkreisgemeinden noch nicht abgeschlossen ist. Im Genehmigungsverfahren wurden der Kreisbehörde zufolge insbesondere die Belange des Immissionsschutzes (Lärm und Licht) sowie des Natur- und Artenschutzes umfassend untersucht und in verschiedenen Genehmigungsauflagen berücksichtigt. Die über zwei Millionen Euro teure Anlage wird bei einer Nabenhöhe von circa 139 Metern und einem Rotordurchmesser von 82 Metern, also mit einer Gesamthöhe von über 180 Metern, eine Nennleistung von 2300 Kilowatt haben. Wegen der Dachauer Klage wird sich das Verwaltungsgericht München in Kürze wieder mit dieser Angelegenheit beschäftigen.