Öffentlich-rechtliches Fernsehen:Seehofer will ARD und ZDF zusammenlegen

CSU-Vorstandsklausur

CSU-Chef Seehofer: Für Grundversorgung reicht eine Fernsehanstalt

(Foto: dpa)

Eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt sei ausreichend, findet Bayerns Regierungschef. Der Journalistenverband bezeichnet den Vorschlag als "unrealistisch".

CSU-Chef Horst Seehofer fordert die Zusammenlegung von ARD und ZDF. "Wir sind der Auffassung, dass die Grundversorgung auch von einer Fernsehanstalt geleistet werden könnte", sagte Bayerns Ministerpräsident der Bild am Sonntag.

Im neuen Grundsatzprogramm, das beim Parteitag im November verabschiedet werden soll, heißt es nach Angaben der Zeitung: "Wir streben langfristig die Beseitigung von Doppelstrukturen und die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an." Seehofer übte in der Vergangenheit mehrfach scharfe Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Frank Überall, wies den CSU-Vorschlag zurück. "Ich sehe auch keine realistische Chance auf dessen Umsetzung", sagte Überall am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. "Ein solcher Vorstoß würde auf jeden Fall zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht führen." Schließlich gebe es nach geltender Rechtslage eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. "Nach meiner Überzeugung schließt das ein, dass ARD-Anstalten und ZDF nebeneinander bestehen bleiben müssen." Der CSU-Vorschlag gehöre deshalb in den Spam-Ordner der Medienpolitik.

Die bayerischen Grünen warfen Seeofer und der CSU bereits im Frühjahr vor, zwar als lautstarke Kritiker der ZDF-Berichterstattung aufzutreten, zugleich aber die Mitwirkung in den Aufsichtsgremien vernachlässigt zu haben. CSU-Minister Markus Söder habe im vergangenen Jahr an keiner einzigen Sitzung des ZDF-Fernsehrats teilgenommen, Seehofer habe vier von sechs Sitzungen des Verwaltungsrats geschwänzt, hieß es damals.

Die ARD - die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland - besteht seit 1950. Das Zweite Deutsche Fernsehen wurde 1961 gegründet, nachdem das Bundesverfassungsgericht einen vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) initiierten Sender, die Deutschland Fernsehen GmbH, wegen zu großer Staatsnähe verboten hatte. Karlsruhe hatte damals den Ländern die Rundfunkkompetenz zugesprochen. Bei der Aufsicht über das ZDF wechseln sich die Länder in zweijährigem Turnus ab.

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