Streit um Satire:Böhmermanns Schmähgedicht bleibt in Teilen verboten

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Kein Komplettverbot, nur strittige Teile des Gedichts darf Böhmermann nicht weiterverbreiten. (Foto: dpa)
  • Strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen bleiben verboten. So lautet die Entscheidung des Hamburger Landgerichts im Zivilverfahren gegen Jan Böhmermann.
  • Mit ihrer Entscheidung bleiben die Richter ihrer Linie treu. Im April hatten sie das Gedicht bereits in Teilen verboten.
  • Böhmermanns Anwalt Christian Schertz bedauert die Entscheidung: "Offenbar war die Kammer von ihrer eigenen Vorentscheidung gefangen und hat leider die Frage der Kunstfreiheit nicht genügend berücksichtigt."

Von Carolin Gasteiger und Annette Ramelsberger

Jan Böhmermann darf strittige Teile seines Schmähgedichts nicht weiter verbreiten. Das verkündete das Hamburger Landgericht am Freitag (Az.: 324 O 402/16).

Demzufolge ist es dem Satiriker untersagt, Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen. Sonstige harmlosere Passagen sind laut der Entscheidung im Hauptsacheverfahren aber weiterhin erlaubt, etwa die Zeile: "Sackdoof, feige und verklemmt / Ist Erdoğan der Präsident." Der türkische Staatspräsident müsse diese Textpassagen aufgrund seiner Stellung und angesichts der Politik hinsichtlich seiner Kritiker hinnehmen, befand das Gericht. Bei der Urteilsverkündung waren die Anwälte von Böhmermann und Erdoğan nicht anwesend.

Richter folgten Erdoğan in Teilen

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Strafrechtlich hat der türkische Präsident das Schmähgedicht des Entertainers nicht stoppen können. Nun will er es komplett verbieten lassen.

Von Carolin Gasteiger

Im zivilrechtlichen Verfahren gegen Böhmermann geht es um die Frage, ob der Satiriker das Schmähgedicht, das er Ende März vergangenen Jahres in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen und das einen politischen Eklat ausgelöst hatte, weiter verbreiten darf. Der türkische Präsident fordert ein Komplettverbot des Gedichts. Mit ihrer Entscheidung gaben die Richter Erdoğans Klage nun in Teilen statt. Bereits im April hatte das Hamburger Landgericht die Verbreitung einzelner Passagen in einer einstweiligen Verfügung untersagt. Dies wollte Böhmermann jedoch nicht akzeptieren.

Erdoğans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger zeigt sich erfreut: "Der Rechtsstaat hat gesiegt. Das Gericht hat sich gegen einen wahren Shitstorm von Menschen gestellt, die das Gedicht vermutlich nie in Gänze gehört und gesehen haben." Und er schickt noch einen interessanten Satz hinterher: "Es tut auch dem türkischen Präsidenten Erdoğan gut zu wissen, dass ein Gericht auch ungeachtet der Beliebtheit einer Person nach Recht und Gesetz urteilen kann." Man kann diese Aussage durchaus als Kritik an Erdoğans Vorgehen gegen die türkische Justiz interpretieren.

Böhmermanns Anwalt bedauert die Entscheidung

Anders sieht es Böhmermanns Anwalt Christian Schertz. Er bedauert die Entscheidung. "Damit stellt sich das Hamburger Landgericht gegen die klare Auffassung der Rechtswissenschaft in diesem Fall und auch gegen die strafrechtlich zuständige Staatsanwaltschaft Mainz und selbst gegen die neuesten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts."

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Das Hamburger Landgericht hat im Zivilverfahren gegen Böhmermann beleidigende Passagen untersagt. Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen darf der Satiriker nicht wiederholen. Der türkische Präsident Erdoğan hatte ein Komplettverbot des Gedichts gefordert.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hatte erst jüngst erklärt, Satire müsse im "Gesamtkontext" gesehen werden. Schertz sagte: "Ich bin gewiss, dass die Entscheidung kassiert wird - wenn nicht in der nächsten, dann in der übernächsten Instanz." Außerdem fügte er hinzu: "Offenbar war die Kammer von ihrer eigenen Vorentscheidung gefangen und hat leider die Frage der Kunstfreiheit nicht genügend berücksichtigt." Schertz - und damit Böhmermann - geht es darum, das Gedicht im Gesamtkontext zu betrachten und nicht einzelne Passagen für sich zu betrachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall wird vermutlich weitere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte bereits zu Beginn des Zivilprozesses Anfang November angekündigt, er wolle notfalls durch alle Instanzen gehen.

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