Abmahnungen für Jan Böhmermann und Kai Diekmann:Urheberrecht royal

  • Bild-Chef Kai Diekmann und ZDF-Moderator Jan Böhmermann wurden unabhängig voneinander wegen der unrechtmäßigen Nutzung desselben Bildes auf Twitter abgemahnt.
  • Das Foto, um das es geht, stammt vom Fotografen Martin Langer, der es 1992 bei Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen gemacht hatte. Es zeigt einen Mann in Jogginghose und Deutschlandtrikot, der den Hitlergruß zeigt.
  • Böhmermann und Diekmann machen die Verfahren öffentlich und stoßen so eine erneute Debatte über das Urheberrecht an.

Von Dirk von Gehlen

Ein Mann in Jogginghose und Deutschland-Trikot zeigt den Hitlergruß

Jan Böhmermann und Kai Diekmann sind nicht gerade beste Freunde. Als der TV-Moderator sich in der Sendung Neo Magazin als Hitler verkleidete, nahm der Bild-Chef dies zum Anlass den israelischen Staatschef via Twitter darauf hinzuweisen. Böhmermann machte sich deshalb kürzlich in einem Interview über Diekmann lustig. Und doch stehen beide gerade gemeinsam im Mittelpunkt einer Debatte, die dem Thema "Urheberrecht" nach längerer Pause mal wieder Aufmerksamkeit verleiht.

Die beiden Männer haben sich von den Möglichkeiten des Digitalen zu einem Urheberrechtsbruch verleiten lassen, der eine kostenpflichte Abmahnung zur Folge hatte. Böhmer- wie Diekmann erhielten nach jeweils eigenen Angaben Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei, die der Fotograf Martin Langer damit beauftragt hat, unrechtmäßige Nutzung seiner Werke zu verfolgen. Im konkreten Fall geht es um ein Bild aus dem Jahr 1992, das Böhmer- wie Diekmann auf Twitter verbreiteten.

Das Foto zeigt einen Mann in Jogginghose, die im Schritt vermutlich Urinflecken aufweist. Er trägt ein Deutschland-Trikot und zeigt den Hitlergruß. Aufgenommen wurde es während der Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 von Martin Langer. Es entstand im Rahmen einer fünftägigen Recherche, erzählt der Fotograf in einem Blogeintrag: "In Rostock tobte ein Mob, Steine flogen, scharfe Schüsse fielen. Ich war von Anfang an für den Spiegel dort, weil der einen anonymen Hinweis bekommen und ich vorher schon vieles zum Thema Rechtsextremismus fotografiert hatte."

Böhmermann soll mehr als 900 Euro zahlen

Böhmermann twitterte das Bild im August 2014 - ohne den Fotografen um Erlaubnis zu bitten und erhielt daraufhin eine Abmahnung. Auf Facebook schreibt er: "Die Anwaltskanzlei "Weinert Levermann Heeg" legt für das unerlaubte Publizieren eines Fotos in der Abmahnung einen Streitwert von 7 000 Euro zugrunde, unterm Stich mit Strafzöllen, Lochprämie, Tackergebühr, Digitalimmigrantaufschlag, Empörungsprämie und Büropauschale wird ein Betrag von 906,50 Euro fällig, sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ich zahle und unterlasse natürlich - unter der Bedingung der genaueren und öffentlichen Betrachtung dieser merkwürdigen Abmahnung."

Glaubt man Menschen, die sich schon länger mit Urheberrechtsfragen im Netz befassen, ist das kein ungewöhnlicher Vorgang. Besonders ist, dass hier ein prominenter Medienmenschen betroffen ist, der seinen Urheberrechtsbruch zudem öffentlich macht. So öffentlich, dass der Fotograf Martin Langer, Jan Böhmermann Rufschädigung vorwirft.

Bild-Chef Diekmann kommt 61,20 Euro günstiger weg

Doch die Debatte dreht sich weiter: Gemeinsam mit seinem Sidekick stellt Böhmermann das Motiv nach und publiziert es mit dem Hinweis: "Dieses Bild bitte nicht teilen."

Im Netz wird das Thema mit zahlreichen Blogeinträgen weitergertragen. Und gerade als sich die kleine Aufregung um das Bild zu legen scheint, tritt Kai Diekmann auf. Freitagvormittag bekennt er auf Twitter: Auch er ist wegen der unrechtmäßigen Nutzung des Fotos aus Rostock abgemahnt worden. "Und natürlich habe ich an die Anwälte von Martin Langer gezahlt: 845,30 €."

Nicht nur weil der Bild-Chef genau 61,20 Euro günstiger weggekommen ist als der TV-Moderator wirft der Fall die Frage auf, wie alltagstauglich das Urheberrecht in Zeiten der Digitalisierung ist. Denn wenn schon zwei bekannte Medien-Männer daran scheitern, das, was erlaubt ist mit dem in Verbindung zu bringen, was möglich ist, scheint hier eine Lücke zwischen Gesetz und Realität zu klaffen.

Der Urheberrechts-Experte Leonhard Dobusch regt deshalb auf Netzpolitik.org an, über pauschale Vergütungsmodelle für die Bildnutzung in sozialen Netzwerken wie Twitter nachzudenken. Denn auch für den Urheber ist die aktuelle Situation nicht wirklich befriedigend. Von den jeweils fast 1000 Euro Abmahngebühr erhält Martin Langer jeweils nur "etwa 200 Euro". Der Rest geht an die Anwälte.

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