Transsexuelle Frauen können "Väter" sein: Was bislang gelebte Praxis in zahlreichen homosexuellen Partnerschaften war, ist nun ganz offiziell möglich.
Die Klage eines lesbischen Paares hatte Erfolg: Auch nach der Geschlechtsumwandlung zur Frau kann die Klägerin offiziell "Vater" eines gemeinsamen Kindes sein. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.
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Bei Transsexuellen verschwimmt die Grenze zwischen Frau und Mann - doch eine Frau, die früher mal ein Mann war, kann trotzdem "Vater" sein. (© Foto: Photocase/ Miss X; iStock; Collage: suddeutsche.de)
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In dem vorliegenden Fall ging es um "Brigitte" - eine Frau, die als Junge "Bernd" zur Welt gekommen war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ. Vor dem Eingriff hatte Bernd ein Spermadepot anlegen lassen, womit eine künstliche Befruchtung vorgenommen wurde. Anfang 2007 kam ein gemeinsamer Sohn zur Welt.
Das Kölner Standesamt hatte Zweifel, ob eine Vaterschafts-Anerkennung von Brigitte wirksam ist und sie sich als Vater ins Geburtsregister eintragen lassen darf. Das hat das OLG nun bejaht.
In dem Beschluss heißt es, die Frau könne "Vater" im Sinne des Gesetzes sein - und damit rechtlich als Vater des Jungen anerkannt werden. Allerdings müsse sich Brigitte mit dem früheren männlichen Namen "Bernd" in die Geburtsurkunde aufnehmen lassen, "um bei Dritten keinen Anlass zu Spekulationen zu geben und der Gefahr einer Offenlegung der Transsexualität eines Elternteils vorzubeugen".
Brigitte und ihre Partnerin Irene hatten nach der Geburt ihres Sohnes eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Mai 2008 in Köln geschlossen. Anfang 2009 erkannte Brigitte vor dem Jugendamt die Vaterschaft für den Jungen an.
Das Standesamt hatte Zweifel, ob die Anerkennung wirksam ist, da Brigitte zum Zeitpunkt der Vaterschafts-Anerkennung schon eine Frau war. Nach dem Transsexuellengesetz richten sich geschlechtsbezogene Rechte und Pflichten aber nach dem neuen Geschlecht. Das Amt legte den Fall den Gerichten vor.
Dem Kölner OLG zufolge soll das Verhältnis des Elternteils zu dem Kind von einer Geschlechtsumwandlung unberührt bleiben. Für die Kinder könne es eine erhebliche Belastung sein, wenn ihre eigene Abstammung nicht urkundlich festgehalten sei und sie die familiären Zusammenhänge nicht klären könnten. Alle Namen in dem Fall hatte das OLG geändert.
Im einst stabilen und friedlichen Staat Mali errichten Islamisten, Separatisten und Terroristen das Afghanistan Afrikas. Seite 3 Jetzt lesen ...
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(sueddeutsche.de/dpa/AP/bre/pfau)
Das Kind wird mit zwei Mütter aufwachsen. Das ist per se schonmal kein Problem. Wenn Sohnemann alt genug ist zu verstehen was abgeht, erklärt man ihm in einer ruhigen Minute dass Bernd und Brigitte ein und dieselbe Person sind. Was er dann draus macht ist seine Sache, aber nur weil Brigitte als Vater in der Urkunde steht hat der Junge noch lang keinen Schaden.
Ich kann mich Euerer Meinung nur anschliessen. Toleranz ja, aber alles hat irgendwann auch seine Grenzen. Was passiert beim nächsten Rollentausch? Man kann sich wohl schon jetzt auf die Suche nach einem guten Psychater für das Kind machen.
Worin liegt ein Verstoß gegen die Netiquette, wenn ich - angesichts dieses Falles unausweichlich - konstatiere, dass von political correctness getragene hemmungslose Selbstverwirklichung offenbar einen größeren Stellenwert als ein Wert wie der Schutz des Kindes hat? Sie tun sich keinen Gefallen, sehr geehrte Damen und Herren SZ-Zensoren, wenn Sie jede Meinungsäußerung abwürgen, nur weil sie Ihnen nicht passt. Bei Ihren Maßstäben dürfte von Heribert Prantl schon lange nichts mehr zu lesen sein.
Und wieder ein Schritt zu mehr Menschlichkeit.
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