Ihr Forum:Kein Trauschein, kein Zuschuss von der Kasse: Ist dieses Urteil zeitgemäß?

Kinderwunschbehandlung an der Universitätsfrauenklinik in Leipzig. (Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa)

Krankenversicherungen dürfen unverheiratete Paare bei einer Kinderwunsch-Behandlung nicht bezuschussen - das hat das Bundessozialgericht entschieden. Urteilen die Richter hier an der gesellschaftlichen Realität vorbei?

Diskutieren Sie mit uns.

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

  • Ein Paar wünscht sich Kinder. Als es nicht klappt, nimmt es medizinische Hilfe in Anspruch. Die Krankenkasse der Frau will die üblichen Zuschüsse übernehmen, doch die Versicherte ist nicht verheiratet.
  • Das Bundessozialgericht in Kassel entschied heute grundlegend in dem Fall: Kein Geld für Kinderwunsch-Behandlung ohne Trauschein.
  • Beim Kinderwunsch, bei Krankheit, Trennung und am Lebensende: Paare, die sich gegen eine Hochzeit entscheiden, sind vielfach im Nachteil. Sieben Beispiele.

Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

© Süddeutsche.de/swen - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: