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Ihr Forum:Kein Trauschein, kein Zuschuss von der Kasse: Ist dieses Urteil zeitgemäß?

Krankenversicherungen dürfen unverheiratete Paare bei einer Kinderwunsch-Behandlung nicht bezuschussen - das hat das Bundessozialgericht entschieden. Urteilen die Richter hier an der gesellschaftlichen Realität vorbei?

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  • Ein Paar wünscht sich Kinder. Als es nicht klappt, nimmt es medizinische Hilfe in Anspruch. Die Krankenkasse der Frau will die üblichen Zuschüsse übernehmen, doch die Versicherte ist nicht verheiratet.
  • Das Bundessozialgericht in Kassel entschied heute grundlegend in dem Fall: Kein Geld für Kinderwunsch-Behandlung ohne Trauschein.
  • Beim Kinderwunsch, bei Krankheit, Trennung und am Lebensende: Paare, die sich gegen eine Hochzeit entscheiden, sind vielfach im Nachteil. Sieben Beispiele.

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