Gleichgeschlechtliche Partnerschaften:Adoptionsrecht gestärkt

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Mutter-Mutter-Kind: Die Karlsruher Richter haben die soziale mit der leiblichen Elternschaft gleichgestellt - und das Adoptionsrecht von Schwulen und Lesben bekräftigt.

Da dürften sich die " Regenbogenfamilien" freuen: Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat das Recht von Homosexuellen gestärkt, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Die Richter verwarfen eine Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt, das das Adoptionsverfahren in einer Lebenspartnerschaft angezweifelt und ausgesetzt hatte. Die leibliche Elternschaft nehme keine Vorrangstellung gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft ein, heißt es in der Begründung aus Karlsruhe.

Zwei Mütter, zwei Kinder: Schwule und Lesben dürfen auch weiterhin das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren. (Foto: Foto: dpa)

Ausgangspunkt war der Fall einer Frau, die das heute dreijährige Kind ihrer Lebenspartnerin adoptieren will. Sowohl der leibliche Vater des Kindes als auch das Jugendamt haben diesem Wunsch zugestimmt. Trotzdem wollte das Amtsgericht Schweinfurt die Adoption verhindern. Es begründete die Verweigerung damit, dass das Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften seiner Ansicht nach verfassungswidrig sei, weil es den Lebenspartner dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichstelle. Das Amtsgericht legte die Frage zur verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe vor.

Die Verfassungshüter wiesen die Begründung aus Schweinfurt als zu kurz gedacht zurück, da ansonsten auch in einer herkömmlichen Ehe ein Ehepartner das Kind des anderen nicht adoptieren dürfe. Das Gericht betonte überdies, dass das vom Grundgesetz geschützte Recht von Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht allein durch die Abstammung vermittelt wird, sondern auch aufgrund einer "sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft".

Zur Verfassungsmäßigkeit der vor mehr als vier Jahren beschlossenen gesetzlichen Stiefkind-Adoption äußerten sich die Karlsruher Richter nicht. Diese stößt vor allem auf den Widerstand von CDU und CSU.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als "eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule".

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte die Union auf, "die gesellschaftlichen Realitäten endlich anzuerkennen und ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kündigte an, seine Partei werde sich für solch ein Recht nach den Bundestagswahlen einsetzen.

Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist Lebenspartnern bislang nicht möglich. Ein europäisches Adoptionsübereinkommen, das dies erlaubt, konnte laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wegen der Verweigerung der Union bislang nicht unterzeichnet werden.

Zypries hatte im Juli eine Studie der Universität Bamberg vorgestellt, die die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien untersucht hatte. Aus dieser geht hervor, dass bundesweit mindestens 6600 Kinder in "Regenbogenfamilien" groß werden, also von zwei lesbischen Müttern oder zwei schwulen Vätern erzogen werden. Der Studie zufolge sind "Regenbogeneltern" genauso gute Eltern wie heterosexuelle Eltern.

© sueddeutsche.de/bre/dpa/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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