Sexueller Missbrauch und andere Sodomien: Warum sich das Kirchenrecht nicht mit dem weltlichen verträgt.
Sexueller Missbrauch war natürlich nie auf die katholische Kirche beschränkt. Mag ihre Quote der Pädophilie besonders hoch sein, in säkularen Schulen oder in anderen Kirchen sind Heranwachsende nach allem, was jetzt ans Tageslicht tritt, auch nicht geschützt. Alle Anstalten, in denen sie in geschlossener Gesellschaft betreut werden, setzen sie einer ähnlichen Missbrauchsgefahr aus.
Bild vergrößern
Mit Bildern von Opfern demonstriert das Netzwerk der Überlebenden von Missbrauch durch Priester (SNAP) am Mittwoch vor dem Justizministerium in Berlin. (© Foto: dpa)
Anzeige
Und die emotional geschlossenste Gesellschaft ist noch stets die Familie. Auch wenn es zur Zeit ausgeblendet wird, ist es dieser Ort, in dem Kinder am stärksten gefährdet sind. Hier herrscht das größte Abhängigkeitsgefälle. Kein Wunder, dass Lehrer in reformpädagogischen Instituten die Schüler vor allem dort sexuell vereinnahmten, wo sie mit ihnen als "Familie" zusammenlebten.
Eines aber unterscheidet die katholische Kirche von allen übrigen gefährlichen Gesellschaften: Sie unterhält eine eigene Strafjustiz, die solche Vergehen ahndet. Zwar gibt es auch ein evangelisches Kirchenrecht, doch das stellt kaum mehr als eine gewöhnliche Disziplinarordnung dar, die Pfarrer zur Einhaltung ihrer Dienstpflicht anhält. Ein voll ausgeformtes Strafrecht, das neben das staatliche tritt, ist nur der katholischen Kirche eigen. Und das heißt auch, dass es einheitlich gilt für die gesamte katholische Welt mit ihren mehr als eine Milliarde Gläubigen und ihrer halben Million Klerikern.
Das prekäre Verhältnis der Kirche zur säkularen Strafgewalt hat hier seinen Grund. Selbst der Vorwurf der Vertuschung, den man seit den Enthüllungen in den USA und Irland und eben in Deutschland gegen die Kirche erhebt, hängt ohne die Kenntnis dieses separaten Rechts in der Luft.
Lesen Sie weiter auf Seite 2, warum die Kirche im Zweifel gegen den Angeklagten entscheidet - und warum dann doch wieder nicht.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
- Missbrauch Bischöfe wollen künftig immer die Justiz einschalten 18.03.2010
- Missbrauch in der Kirche Psychiater warnte vor Phädophilem - vergebens 19.03.2010
- Missbrauch in der Kirche Zollitsch wehrt sich gegen Vertuschungsvorwürfe 20.03.2010
- Ex-Familienministerin Bergmann wird Missbrauchsbeauftragte 24.03.2010
- Zölibat und Missbrauch Das Ende des elften Gebots 21.03.2010
- Politik kompakt Lafontaine verteidigt Schäuble 14.05.2010
- Politik kompakt Ökumene durch Skandale gestärkt 12.05.2010
Abholzungen im Amazonas-Gebiet
"... der etwas häufige Konjunktiv im Absatz "IV. Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden". ..."
Wörter sind Waffen. Tucholsky.
Nochmal:
Es gibt keine zwei konkurrierenden gültigen Rechtsordnungen in der Bundesrepublik, sondern nur eine. Die andere, die "kanonische Rechtsordnung", ist keine. Zumindest keine in der Bundesrepublik gültige.
Ein klarer Fall für den Verfassungsschutz.
"Mag ihre Quote der Pädophilie besonders hoch sein..."
Da ist schon die erste dreiste, weil unbelegte und unbelegbare Unterstellung. Schon aus diesem Grunde braucht man den Artikel eigentlich nicht mehr zu lesen... wie so ziemlich alles, was die SZ zu dem Thema zu sagen hat. Widerlich, wie immer.
Bundesrecht bricht Landesrecht, EU-Recht bricht Bundesrecht nach Ratifizierung. Bundesrecht bricht auch Kirchenrecht, wenn dieses Kirchenrecht denn ein legales Gesetzbuch wäre.
Ist es aber nicht.
Kirchenrecht ist kein weltlich gültiges Recht in der Bundesrepublik und hat trotz seiner Anmaßung, durch den Namen ein gültiges Recht zu sein, keinerlei juristische Relevanz.
In der Bundesrepublik ist es illegal, zwei parallel legale Rechtssysteme zu betreiben. Gültig ist allein das Recht der Bundesrepublik, sonst hätte auch die Scharia ein Anrecht auf Durchführung.
Herr Staatsanwalt, ermitteln Sie!
Ich denke es geht hier nicht um Machtgefälle - es geht (und da reichen sich Kirche und Reformpädagogik die schmutzigen Hände) um den Anspruch Inbegriff von Werten zu sein.
Dieser Anspruch macht es nämlich gerade Kindern sehr schwer Grenzüberschreitungen als solche zu begreifen. Die Kinder wissen zwar daß sie "das nicht wollen" - sie leben aber in dem Irrtum "daß das so in Ordnung ist".
Ich denke hier liegt der entscheidende Unterschied zu weltlichen Anstalten ohne "besonderes Sendungsbewußtsein".
Die Trennlinie verläuft also nicht zwischen kirchlich und weltlich - sondern zwischen Systemen die sich selbst für etwas "besseres" halten - und Systemen die auch damit leben können in Frage gestellt zu werden.
Paging