Für die einen eine harmlose Kreidezeichnung an der Schultafel, für die andere ein Ausdruck höchster Provokation: Eine Lehrerin in Vechta verklagte eine Schülerin, weil diese einen Hasen an die Tafel gezeichnet hatte. Den wollte die Lehrerin nicht mehr sehen. Das Gericht wies am Dienstag die Klage ab - es dürfen weiterhin Hasen gezeichnet werden.
Richter Hermann Pieper erläuterte, es habe sich um einen typischen Ehrenschutzprozess gehandelt. Die Lehrerin habe sich gemobbt gefühlt. "Es geht nicht um eine Hasenphobie, sondern um Mobbing", sagte der Richter. Die Gründe für sein Urteil nannte er nicht.
Die Klägerin wollte zudem erreichen, dass die 16-Jährige nicht mehr behaupten darf, die Lehrerin habe vor Hasen Angst. Die Mutter der Schülerin zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Ich hoffe nicht, dass da was nachkommt", sagte sie auf die Frage, ob ihre Tochter wegen des Rechtsstreits Nachteile in der Schule befürchte. Sie kritisierte die Lehrerin, weil diese angeblich vor der Klage nicht das Gespräch mit ihrer Tochter und ihr als Mutter gesucht habe.
Die Lehrerin war nicht zur Urteilsverkündung erschienen. Im Prozess hatten Schüler als Zeugen ausgesagt, dass die Frau weinend aus der Klasse laufe, wenn sie einen Hasen an der Tafel sehe. In einem vergleichbaren Fall hatte die Lehrerin 2008 an einer anderen Schule eine Schülerin verklagt und einen Vergleich geschlossen.