Die Einstellung des Urheberrechtsverfahrens gegen Guttenberg halten Strafrechts- und Urheberrechtsexperten für nachvollziehbar. Der Schaden, den der frühere Verteidigungsminister mit seiner plagiierten Doktorarbeit angerichtet hat, liegt ganz woanders. Auch für die öffentliche Wirkung hat die Entscheidung Konsequenzen: Guttenberg kann nun sagen, er habe keine Strafe erhalten.
Der Zeitpunkt hat ein Geschmäckle. Ausgerechnet einen Tag, bevor Die Zeit Auszüge aus einem großen Interview veröffentlicht, das Karl-Theodor zu Guttenberg kommende Woche als Buch unter dem Titel Vorerst gescheitert herausbringt, hat die Staatsanwaltschaft Hof ihre Entscheidung veröffentlicht. Und dabei kommt der CSU-Mann auch noch glimpflich davon - mit einer Geldauflage von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe.
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"Kein Promi-Bonus erkennbar": Strafrechtsexperten halten die Einstellung des Urheberrechtsverfahrens gegen Karl-Theodor zu Guttenberg für vertretbar. (© dapd)
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Der Hofer Oberstaatsanwalt Reiner Laib hat bestritten, dass es Mauscheleien zwischen den Ermittlern und Guttenbergs Anwälten gegeben hat. Zur bevorstehenden Buchveröffentlichung gebe es "keinen Zusammenhang", betonte Laib.
Er räumte jedoch ein, dass die Ermittler nicht nur das Einverständnis des zuständigen Amtsgerichts Hof eingeholt hätten, sondern auch das Einverständnis Guttenbergs. Seit wann dieser vom Ausgang des Verfahrens wusste, wollte Laib indes nicht sagen. Das Geld an die Krebshilfe habe Guttenberg jedenfalls bereits gezahlt.
Es wirke "klar taktisch" motiviert, dass die Ermittler die Entscheidung immer wieder verschoben hätten, sagt dagegen der Urheberrechtsexperte Konstantin Wegner. Der Münchner Fachanwalt, der in diesem Semester ein Seminar über Plagiate an der Ludwig-Maximilians-Universität anbietet, hält das Ergebnis nicht für überraschend. Strafrechtliche Sanktionen würden bei Urheberechtsverletzungen in Doktorarbeiten kaum eine Rolle spielen.
Der Plagiateexperte Volker Rieble, der ein scharfer Kritiker wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist, nannte die Entscheidung der Ermittler "angemessen". Der wirtschaftliche Schaden durch Guttenbergs Plagiate sei tatsächlich sehr gering, zugleich sei die Geldauflage von 20.000 Euro deutlich höher als in vergleichbaren Fällen.
Allerdings sei dies trotzdem angemessen, weil bei der Geldauflage Guttenbergs mutmaßlich ein hohes Einkommen berücksichtigt werde. "Die Auflage muss für den Täter ja spürbar sein", sagte der Münchner Juraprofessor. Der Kern von Guttenbergs Verfehlungen liege nicht in der Verletzung des Urheberrechts. "Das Schlimme ist: Er hat das Promotionswesen massiv beschädigt, doch dafür gibt es keine Strafnorm", sagte Rieble.
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Voreiliges Buch "Der Pott ist dahoam"
Der materielle Schaden der Doktorarbeit dürfte tatsächlich gegen Null tendieren.Insofern ist das Urteil eher hart als zu milde.Der Richter erkannte die gesellschaftlichen Zusammenhänge und nützte jede juristische Möglichkeit aus, das Strafmaß hoch zu halten.Ich sehe keinen Grund zur Kritik am Richterspruch.
Meine Kritik geht nur in Richtung Universität.Doch das ist ein anderes Thema.Die Bemerkung "lediglich 23 strafrelevante Urheberrechtsverletzungen" ist allerdings schon heftig.Da muß man sich schon richtig ins Zeug legen.
Überdenken sollte man ob das Urheberrecht in der jetzigen Form noch angemessen sein kann.Bitte glauben Sie mir ,wenn ich behaupte dies nicht FÜR KTzG zu schreiben.Ich verachte ihn zutiefst aber juristisch ist einfach nicht mehr drin.
".Also wenn ich mir überlege, dass eine Kassiererin an der Kasse mit 25 Dienstjahren wegen eines Pfandbons im Wert von 1,60 Euro die Existenz verlor, oder ein Schwarzfahrer, nach dem 3. Mal, mit Sicherheit ins Gefängnis geht, eine Servicekraft welche sich ein paar Weintrauben vom Büffet genommen hatte, ihren Job verliert? Dann muss ich feststellen, das der Spruch noch heute seine Gültigkeit hat: " Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen".
Insgesamt haben die Ermittler lediglich 23 Fälle von strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverstößen gefunden
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Lediglich 23 Fälle... Damit kann er jetzt locker zumKanzler werden. Da haben die Nationalen schon ganz andere Hämmer auf den Sockel gehoben.
um ein Verfahren gegen Geldauflage einstellen zu können sollte eine Einsicht vorhanden sein das Unrecht geschehen ist. Bisher lese ich aber abgekupfert, handwerkliche Mängel, Entschuldigung bei der Uni etc. Ein wirkliches Eingeständnis der Schuld und eine Einsicht das er Unrecht begangen hat fehlt aus meiner Sicht bisher Vollkommen. Ebenso eine Entschuldigung bei den Rechteinhabern...
Wie ich meinem Kind jetzt begreiflich machen soll das Musik aus dem Netz runterladen böse ist, weiss ich nicht. Ist aber auch egal, ich lass das nach dem Urteil einfach...
Zitat: "....denn wer kann denn wirklich einen materiellen Schaden nachweisen....."
Sie sind also der Meinung, dass aufgrund dieser einen Entscheidung in keinem anderen Fall von "geistigem Diebstahl" ein wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden kann ?
Paging