Diskriminierung bei der Post:Afrikaner unerwünscht

Angeblich waren es die Sprachkenntnisse: Die Post muss einem Afrikaner Schadenersatz zahlen - er wurde bei der Bewerbung diskriminiert.

Angeblich konnter nicht gut genug deutsch: Die Deutsche Post muss einem Afrikaner 5400 Euro Schadenersatz zahlen, weil sie ihn bei Bewerbungen diskriminiert haben soll. Das Arbeitsgericht Hamburg beruft sich in seiner Entscheidung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wie der Anwalt des Klägers sagte. Er bestätigte damit einen Bericht des Senders NDR 90,3.

Dreimal hat sich ein 38-jähriger Sportleherer aus der Elfenbeinküste bei der Post beworben - dreimal wurde er abgelehnt. (Foto: Foto: dpa)

Ein kurzer Telefonanruf

Der Kläger, ein 38-jähriger Sportlehrer aus der Elfenbeinküste, lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Er hatte sich drei Mal bei der Post als Briefzusteller beworben. Als er nach der dritten Ablehnung anrief, um nach dem Grund zu fragen, hieß es, seine Deutschkenntnisse seien nicht gut genug für die Stelle. Grundlage für die Einschätzung sei "ein ganz kurzer Telefonanruf" bei dem Mann gewesen, sagte der Anwalt.

Mit einem solchen Verfahren - einem unangekündigten Anruf - könnten aber Menschen besonders benachteiligt werden, deren Muttersprache nicht deutsch ist. "Und Postzusteller sollen nicht mit Kunden telefonieren, sondern es geht um persönlichen Kontakt." Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts bestätigte die Entschädigung von 5400 Euro. Weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, konnte sie aber keine weiteren Einzelheiten sagen.

Richtungsweisendes Urteil

Die Antidiskriminierungs-Beratungsstelle Basis & Woge nannte das Urteil "richtungsweisend". "Wir freuen uns für den Kläger, dass er für seine Diskriminierungserfahrung entschädigt wurde", heißt es in einer Mitteilung. "Darüber hinaus hat das Urteil aber eine grundsätzliche Bedeutung. (...) Das Urteil steht stellvertretend für viele Fälle, die nicht im Gericht landen."

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