Arbeitsrecht:Darf der Chef meinen Urlaubsantrag einfach ablehnen?

Rechtsanwältin Ina Reinsch erklärt, wann Arbeitnehmer ein Nein hinnehmen müssen und wie sich Ärger bei der Urlaubsplanung vermeiden lässt.

SZ-Leserin Ilona F. fragt:

Ich bin 19 Jahre alt und mache eine Ausbildung. Heute früh habe ich meinen Chef gebeten, mir am Nachmittag einen halben Tag Urlaub zu geben, weil ich mein Auto in die Werkstatt bringen muss. Ich wäre ab 14 Uhr ohnehin allein im Betrieb, da alle Kollegen auf einem Vertriebsseminar sind. Ich habe heute keine besonderen Jobs zu erledigen, würde mich also selbst mit Schulaufgaben beschäftigen. Meine normale Arbeitszeit endet um 17 Uhr, doch um 17 Uhr schließt auch die Werkstatt. Auf meine Anfrage per E-Mail antwortet mein Chef: "Sie können im Moment nicht freinehmen, Sie müssen eine andere Lösung finden." Muss ich mir das gefallen lassen?

Ina Reinsch antwortet:

Liebe Frau F., zunächst hätten Sie Ihren Chef nach dem Grund für die Ablehnung fragen können. Sie hätten dann - falls das der Wahrheit entspricht - erklären können, dass Ihr Auto überraschend kaputtgegangen ist und Sie es dringend brauchen, um beispielsweise morgens in die Firma zu kommen oder den Weg zwischen Berufsschule und Arbeitsplatz zu bewältigen. Ihr Chef hätte Ihre Motive besser verstehen können und Ihnen möglicherweise doch noch freigegeben. Oder er hätte die Ablehnung des Urlaubsantrags bekräftigt. Wahrscheinlich hätte er Ihnen erklärt, dass Sie wegen der Abwesenheit aller Kollegen die Stellung halten müssen, um eventuelle Anrufe entgegenzunehmen oder Kunden zu betreuen.

Der SZ-Jobcoach

Ina Reinsch hat Jura, Kriminologie und Soziologie in München und Zürich studiert. Heute lebt sie als Rechtsanwältin, Autorin und Referentin in München.

Ich bin sicher, dass sich das Problem mit einer besseren Kommunikation hätte lösen lassen, und zwar so, dass Sie nicht das Gefühl haben, sich etwas gefallen lassen zu müssen. Sie werden auch gleich verstehen, warum ich so sehr für das Miteinanderreden plädiere. Aus arbeitsrechtlicher Sicht haben Sie nämlich eher schlechte Karten.

Zunächst erwerben Sie als Arbeitnehmer - darunter fallen auch Azubis - den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatiger Beschäftigungszeit. Vorher muss der Chef Ihnen nur anteilig Urlaub gewähren. Auch danach dürfen Sie nicht einfach selbst bestimmen, wann Sie freinehmen. Über die zeitliche Festlegung des Urlaubs entscheidet ausschließlich der Arbeitgeber. Allerdings muss er nach § 7 Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Das bedeutet: Dessen Wunsch hat grundsätzlich Vorrang vor den Interessen des Arbeitgebers. Das Gesetz lässt davon nur zwei Ausnahmen zu: vorrangige Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter oder dringende betriebliche Belange.

Leider sagt das Gesetz nicht, wann betriebliche Belange so dringend sind, dass sie die Ablehnung des Urlaubsantrags rechtfertigen. In der Rechtsprechung haben sich allerdings einige Leitlinien herausgebildet. So können dringende betriebliche Belange ausnahmsweise dann vorliegen, wenn in die Zeit des Urlaubs der Jahreshauptauftrag eines Betriebes fällt, wie etwa im Weihnachtsgeschäft. Auch die Unterbesetzung einer Abteilung oder eines Betriebes wegen eines besonders hohen Krankenstands oder wegen der Kündigung anderer Arbeitnehmer ist schon anerkannt worden. Um einen Urlaubsantrag abzulehnen, muss der Arbeitgeber diese Gründe auch nennen.

Auch Ihr Ausbildungsbetrieb wird - vermutlich sogar zu Recht - mit dringenden betrieblichen Belangen argumentieren. Ob diese tatsächlich vorliegen oder der Chef Ihren Antrag aus reiner Willkür und Machtdemonstration abgelehnt hat, könnte allerdings nur ein Gericht klären. Darauf werden Sie es aber nicht ankommen lassen wollen. Sollten Sie daher das nächste Mal so kurzfristig Urlaub benötigen, würde ich Ihnen empfehlen, Ihren Chef direkt anzusprechen. Sollte er nachvollziehbare betriebliche Gründe anführen, die gegen den Urlaub sprechen, versuchen Sie, mit ihm gemeinsam eine andere Lösung zu finden. Für dieses Mal würde ich sagen: Suchen Sie sich eine Werkstatt mit kundenfreundlicheren Öffnungszeiten und bleiben Sie gelassen!

Haben Sie auch eine Frage zu Berufswahl, Bewerbung, Arbeitsrecht, Etikette oder Führungsstil? Schreiben Sie ein paar Zeilen an coaching@sueddeutsche.de. Unsere sechs Experten wählen einzelne Fragen aus und beantworten sie im Wechsel. Ihr Brief wird komplett anonymisiert.

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